Protest gegen GMail
Bei Datenschutzorganisationen hat Google mit GMail den G-Punkt getroffen. In Großbritannien wurde bei den zuständigen Behörden bereits offiziell Beschwerde eingereicht.
Europäische Datenschutzorganisationen sehen in Googles angekündigtem Freemailer GMail einen Verstoß gegen europäische Datenschutzgesetze. Privacy International hat deswegen laut Reuters bei den zuständigen Stellen in Großbritannien sogar schon offiziell Beschwerde eingelegt.
Die Argumente sind inzwischen bekannt: Google will die Individualkommunikation von Privatpersonen analysieren, um auf dieser Grundlage geeignete Werbung einzublenden. Google gibt weiterhin in seiner Datenschutzerklärung an, Mails möglicherweise selbst dann nicht zu löschen, wenn der Anwender sie gelöscht sehen möchte.
Aus diesen Angaben lassen sich vermutlich wirklich Verstöße gegen europäische Datenschutzgesetze und/oder das Briefgeheimnis ableiten. Möglicherweise selbst dann, wenn der Anwender zuvor sein Einverständnis erklärt hat, wovon man bei einer GMail-Nutzung ausgehen sollte.
Datenschutz im Sinne des Verbraucherschutzes setzt im Fall einer Einverständniserklärung aber voraus, dass der Anwender in deutlichen Worten und ausführlich über die einzelnen Möglichkeiten der Datennutzung aufgeklärt wird.
Doch die GMail-Datenschutzerklärung ist derzeit noch weit davon entfernt, konkret zu sein. So wäre es nach Durchsicht der Privacy Policy durchaus denkbar, dass Cookie-Informationen der Suchseite mit den Cookie-Informationen von GMail oder auch der Usenet-Nutzung (Google Groups) zusammengeführt werden.
Diese Möglichkeit der Erstellung von Profilen wird aber in der Privacy Policy weder ausdrücklich erwähnt noch ausdrücklich ausgeschlossen. Google-Gründer Larry Page jedenfalls will - wie gestern erwähnt - auf diese Option nicht einfach verzichten.
Unter diesen Bedingungen sind rechtliche Kollissionen nicht auszuschließen. Und genau das ist das eigentlich Erstaunliche an dem gesamten Vorgang. Denn bisher war das Verhalten Googles immer davon geprägt, dass die Suchmaschine rechtlichen Auseinandersetzungen eher ausweicht.
In mehr als einem Fall hat sich Google rechtlichen Forderungen Dritter nicht einmal dann erwehrt, wenn man es aufgrund eines erkennbaren Rechtsmissbrauchs eigentlich hätte erwarten müssen.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Als eine amerkanische Au-Pair-Agentur wegen einer Urheberrechtsverletzung den Ausschluss dreier Konkurrenten aus dem Google-Index verlangte, gab die Suchmaschine ohne zu Zögern nach. Die angebliche Rechtsverletzung bestand darin, dass die Anmeldung für Au-Pairs als "schnell, einfach und kostenlos" bezeichnet wurde.
Das war kein Einzelfall, wie die Dokumentation solcher Fälle unter ChillingEffects.org erkennen lässt. Daher verwundert es, dass GMail als Werbemodell europäischen Rechtsvorstellungen so offensichtlich widerspricht.
Ob das vielleicht bedeutet, dass GMail gar nicht für den europäischen Markt gedacht ist? Ein Ausschluss für europäische Anwender wäre jedenfalls rechtlich die einfachste Lösung, um sich vor Problemen zu schützen.
Und europäischen Interessierten, die gar nicht auf GMail verzichten können, stünde immer noch die Möglichkeit offen, bei der Anmeldung zu mogeln...