Streit um Nissan.com abgeschlossen
Der Fall "nissan.com" ist fast schon wie ein alter Bekannter. Immer wieder landet der Domain-Streit vor Gericht. Ein US-Berufungsgericht hat sich nun erneut mit dem Fall beschäftigt. Dieses Mal fiel die Entscheidung für den Computer-Händler Uzi Nissan aus.
Schon im Jahr 1999 strengte der Autohersteller Nissan Motors eine Klage gegen die von Uzi Nissan betriebene Firma Nissan Computer an. Dem Computer-Händler wurde vorgeworfen, die bekannte Marke durch die Nutzung der Domain nissan.com zu verwässern. Überhaupt sei die Nutzung im kommerziellen Umfeld ein Verstoß gegen das Markenrecht. Das gelte auch in dem Fall, wenn - wie hier - nur noch Informationen über den Rechtsstreit verbreitet wurden.
Der Rechtsstreit polarisierte die Online-Öffentlichkeit stark. Für viele handelte es sich um einen typischen Streit zwischen David und Goliath, bei dem ein kleiner Computer-Händler durch einen mächtigen, aber in Internet-Angelegenheiten verschlafenen Auto-Riesen um den begehrten Domain-Namen gebracht werden sollte.
Immerhin hatte Uzi Nissan seine Domain-Registrationen schon sehr früh vorgenommen. Nissan.com registrierte er im Jahr 1994, nissan.net meldete er im Jahr 1996 an. Den Familiennamen "Nissan" verwendete er sogar schon seit 1980 als Firmenbezeichnung. Sogar für einen Reparaturdienst für ausländische Fahrzeuge. Seit 1991 verkaufte er unter diesem Namen Computer.
Doch die Geschichte vom Kleinunternehmer, der um die Domain gebracht werden soll, hat auch ihre Schwachstellen. Nicht ganz ins Schema passt beispielsweise, dass Uzi Nissan 1996 unter nissan.com Werbe-Banner für Autofirmen einblendete. Ein Jahr zuvor hatte Nissan Motors ihn angeschrieben und "große Bedenken" wegen der Nutzung des Namens "Nissan" geäußert. Uzi Nissan hielt nicht einmal eine Antwort für nötig.
Dem Beginn des Rechtsstreits gingen wiederum Gespräche voraus, die auf Bitten von Nissan Motors zustande kamen. Die Japaner hatten Uzi Nissan angeboten, die Domains abzukaufen. Diese Gespräche platzten angeblich, weil Uzi Nissan Millionen für seine Domains verlangte.
Doch trotz dieser Ungereimtheiten entschied das Berufungsgericht nun doch gegen das frühere Urteil und sprach Uzi Nissan vom Vorwurf der rechtswidrigen Domain-Nutzung frei. Die Entscheidung bewertet zwei Aspekte des Vorgangs grundsätzlich neu.
Zum Einen halten es die Richter für zu weitgehend, wenn eine Nutzung zur Verbreitung von Informationen über einen Rechtsstreit als kommerzielle Nutzung verstanden wird. Hier sollte dem Recht auf freie Meinungsäußerung mehr Raum gegeben werden.
Zum Anderen aber wurde eine Einschätzung der 1. Instanz für falsch erklärt. Dort hatte der Richter einen möglichen Missbrauch im Sinne des Markenrechts erst ab der Domain-Anmeldung im Jahr 1994 erkannt. Doch im Berufungsverfahren wurde schon der seit 1991 genutzte Firmenname "Nissan Computers" und auch die Nutzung von "Nissan" in früheren Firmennamen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft.
Und gegen diese Nutzung sprach nach Ansicht der Richter nichts, denn damals war "Nissan" noch keine bekannte Marke. Erst seit dem Jahr 1985 wurden alle Autos des Herstellers durchgängig mit "Nissan" bezeichnet. Zuvor nannte man sie "Datsun".