Unterhaltungsriesen setzen auf 'Shock and Awe'
Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf hat in der Vergangenheit schon mehrfach durch Abmahnwellen im Auftrag der Musikindustrie für Aufsehen gesorgt. Erst waren es alte Computer-Magazine bei eBay, die als Grund für die Abmahnungen herhalten mussten. Inzwischen geben schon Links aus alten Foren-Beiträgen den Anlass für Abmahnungen, die mit Kostennoten über mehrere tausend Euro verbunden sind.
Was der Wikipedianer Agon S. Buchholz (Kürzel "asb") auf seiner Benutzerseite beschreibt, ist der Albtraum jedes Internet-Nutzers. Er hat eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf erhalten, zu der die Juristen von BMG Records, Edel Records, EMI Music, Sony Music Entertainment, Universal Music und der Warner Music Group beauftragt worden sind. Kurz: Eine Abmahnung, hinter der die größten Medienkonzerne und Musik-Labels des Erdballs stehen. Milliardenschwere Firmen, die an der Vermarktung von Urheberrechten profitieren.
Diese Unternehmen haben sich genötigt gesehen, für den Wikipedianer die "Geschäftsführung ohne Auftrag" (GoA-Abmahnung) zu übernehmen, weil sie einen Rechtsbruch gefunden haben, für den Buchholz die Verantwortung trägt. Und dieser Rechtsbruch besteht darin, dass ein Benutzer des Forums im Jahr 2002 auf der von Buchholz betriebenen Site Kefk.net einen Link in ein Posting einbettete. Dieser Link war auf die Startseite eines Software-Anbieters gerichtet, auf der "Inhalte abrufbar waren, die ab September 2003 durch die Novellierung des UrhG vorgeblich illegalisiert wurden". Gemeint ist eine Software, die zur Umgehung eines Kopierschutzes dienen kann.
Buchholz war es bisher nicht bewusst, dass dieser Link einen Rechtsbruch darstellt. Nach eigenen Angaben war ihm nicht einmal die Existenz des Links bekannt. Doch die Abmahnung aus heiterem Himmel hat ihm diese Existenz schnell bewusst gemacht. Die Abmahnung sowie die mit ihr verbundene Kostennote über 3.980 Euro. Denn soviel kostet es eben, wenn Konzerne wie Bertelsmann oder Sony die Geschäftsführung übernehmen.
Die Abmahnung, die der Wikipedianer erhielt, scheint kein Einzelfall. Die vom Betreiber der Site Coujo.de als PDF-Datei hinterlegte Abmahnung benutzt ähnliche Formulierungen. Nur liegt bei ihr die angegebene Kostennote mit 4.742 Euro und 30 Cent noch etwas über der Forderung, die man im Fall Buchholz gestellt hatte.
Allerdings kann man bei dieser Abmahnung erkennen, dass die Kanzlei Waldorf sehr kreativ ist, was die Konstruktion von Beweismitteln angeht. Bei Coujo.de war ein internationales Publikum in englischer Sprache auf eine neue Version der Software DVDDecrypter hingewiesen worden. Und es wurde ein Link auf die Startseite des Unternehmens gelegt, gefolgt von dem Hinweis (übersetzt): "ich empfehle den DVD Decrypter nur für die Aufnahme von DVDs. In Deutschland ist es verboten, die Software für die Entschlüsselung von DVD Videos zu benutzen - auch wenn es perfekt funktioniert".
Auf den Screen-Shots im Schreiben der Kanzlei ist dieser Hinweis auch zu lesen. Allerdings sind diese Screen-Shots wie ein Story-Board aufgebaut. Erst ein Blick auf den Beginn des Postings, dann ein weiterer auf das Ende des Beitrags, auf dem der Link und der Warnhinweis zu sehen sind. Im dritten Screen-Shot wird dann die Coujo-Seite durch die Meldung "Download beendet" überlagert. Ganz so, als habe der Link bei Coujo ohne weiteren Zwischenstopp direkt zum Download des inkriminierten Programms geführt.
Das ist sehr hübsch in Szene gesetzt und verschleiert den Umstand, dass es sich nicht um einen direkten Link auf die Software handelte. Doch diese Inszenierung zeigt auch, dass die in der Abmahnung unterstellte Link-Haftung beziehungsweise der Vorwurf des "Anbietens" einer Software ganz unabhängig vom tatsächlichen Sachverhalt sind.
Die von den Abmahnungen Betroffenen und andere interessierte Kreise mögen sich in akademischen Diskussionen darüber ergehen, unter welchen Bedingungen Links nun statthaft oder rechtswidrig sind. Doch es geht bei diesen Abmahnungen nicht wirklich um die möglichen Gefahren, die sich aus vereinzelten Links auf Software wie den DVD Decrypter ergeben.
Es geht darum, eine diffuse Angst zu schüren. Angst vor allem, was die Musikindustrie als Feind betrachten könnte. Und es geht ganz profan darum, sich an dieser Masche auch noch zu bereichern. Ob es sich dabei um einen Link handelt, oder ob eine Software nur beim Namen genannt wird, spielt im Grunde keine Rolle. Es gibt Dinge, über die der Bürger beziehungsweise der potentielle Kunde nicht zu sprechen oder nachzudenken hat. Vor diesem Hintergrund wird vermutlich auch der Hinweis auf eine Google-Suche nach "DVDDecrypter" als Rechtsbruch angesehen.
Doch diese Angstmaschine funktioniert. Der Wikipedianer möchte nicht einmal mehr den Namen der fraglichen Software erwähnen. Der Maulkorb sitzt, auch wenn ihm einmal die Aussage entfährt: "Mir ist derzeit allerdings noch vollkommen unklar, wie ich überhaupt sinnvoll über den Fall berichten kann, wenn ich nicht einmal erwähnen darf, worum es eigentlich geht".
Was die materiellen Folgen für die beiden Betroffenen angeht, kann man den (voraussichtlichen) Ausgang als glimpflich bezeichnen. Beide haben anwaltliche Hilfe gesucht und Dank dieser Hilfe wurden sie sich zumindest der Haltlosigkeit der Vorwürfe bewusst. Im Fall Buchholz wurde von der Münchner Kanzlei sogar eine stark überarbeitete Unterlassungserklärung akzeptiert, womit sich der Streit nun auf die Forderung über knapp 4.000 Euro beschränkt.
Doch auf den Kosten der eigenen Anwälte bleiben die Betroffenen sitzen. Und, was vielleicht noch schlimmer wiegt: Der Frust, in diese juristische Falle getappt zu sein, bleibt erhalten. Buchholz lässt beispielsweise sein Amt als Wikipedia-Administrator weiterhin ruhen. Wie man sieht, sind die Anwälte der Unterhaltungs-Industrie wirklich das beste Mittel, Kreativität und Hilfsbereitschaft zu ersticken.