WLS-Einführung verschleppt?
Im nun schon viele Monate dauernden Rechtsstreit zwischen VeriSign und der Internet-Verwaltung ICANN scheint sich ein neuer Nebenschauplatz zu eröffnen: Der Backorder Service und VeriSign-Partner SnapNames klagt nun auch gegen ICANN.
Es geht in dieser Klage um den Waiting List Service (WLS), den VeriSign und Snapnames nur zur gerne einführen würden. Während Snapnames heute bei der Überwachung auslaufender Domain-Registrationen gegen mehrere Konkurrenten antreten muss, würde die Zusammenarbeit zwischen der VeriSign-Registry (.com und noch .net) zu einem Quasi-Monopol führen.
Das hat in der Vergangenheit schon zu viel Kritik geführt. Und zu einer mehrfachen Überarbeitung des WLS-Konzeptes, um diese Vorwürfe einer Monopolisierung zu entkräften. Im März dieses Jahres hat die ICANN dem WLS daher auch grünes Licht gegeben. Oder wie SnapNames es in der Klageschrift darstellt, zum dritten Mal innerhalb der letzten Jahre grünes Licht gegeben. Doch noch immer kann VeriSign nicht damit beginnen, mit dem WLS eine zweite Gebühr für Domains zu kassieren: Eine für den Eintrag in die zentrale Datenbank (Registry), egal über welchen Registrar sie angemeldet wurde. Und eine Gebühr für die Überwachung dieses Eintrags durch Domain-Interessenten, ebenfalls über alle Registrars zu buchen.
Die Klageschrift (PDF) gibt dabei erneut Einblick in die tatsächlichen Entscheidungsstrukturen der ICANN. Wie ICANN Chef Paul Twomey vor wenigen Tagen bekannt gab, will die Internet Verwaltung bis zum Jahr 2006 alle Verbindungen zur US-Regierung abbrechen (vgl.: "ICANN ohne US-Einfluss?"). Doch Ende 2004 kann man noch sehen, dass praktisch alle wichtigen Entscheidungen noch immer vom US-Handelsministerium getroffen werden. Denn das ist einer der Hauptvorwürfe von SnapNames: Die ICANN habe den Backorder Service hingehalten und es versäumt, dem Handelsministerium die WLS-Entscheidung vorzulegen. Das "Approval" durch die ICANN kann somit nur als eine Art "Vorentscheid" angesehen werden.
Ähnlich dürfte es sich auch in anderen Bereichen der Internet-Verwaltung verhalten. Zumindest scheint bei vielen Verantwortlichen in den USA das Verständnis vorzuherrschen, dass die "echten" Entscheidungen im Handelsministerium getroffen werden. Wie sonst ist es beispielsweise zu erklären, dass Rick White, Präsident und CEO des Industrieverbandes Technet, sich in einem Brief (White-Brief im PDF-Format) an den scheidenden Handelsminister wendet und ihm die weitere Betreuung der TLD .net durch VeriSign anempfiehlt? Das mag vielleicht eine von VeriSign erbetene Hilfestellung eines Lobbyisten sein, doch es offenbart, wo solche Hebel nach Meinung der Verantwortlichen wirkungsvoll anzusetzen sind.
Sollte sich diese Einschätzung über die wahren Macht- und Entscheidungsverhältnisse bestätigen, dann darf kein Bewerber um die .net Registry (z.B. Denic) die Hoffnung hegen, einen Vertrag zu erhalten, der nicht von der US-Regierung mitentworfen wurde. Die Rolle der ICANN ist nach dieser Einschätzung bestenfalls die einer vorbereitenden Instanz.
Oder, wie im Fall SnapNames unterstellt, die eines Doorkeepers, der Entscheidungen beschleunigen oder hemmen kann. Die Absicht der ICANN, sich von der US-Regierung zu emanzipieren, kann dabei zwar durchaus vorhanden sein. Immerhin scheint man sich dazu durchgerungen zu haben, im Rechtsstreit um den ebenfalls umstrittenen Sitefinder Service VeriSigns die Internationale Handelskammer in Paris anzurufen, um damit den Fall nicht noch einmal vor einem US-Gericht erstreiten zu müssen. Doch was nützt diese Absicht, wenn VeriSign diesen Schritt nicht anerkennt und lieber auf die US-Gerichtsbarkeit, beziehungsweise in letzter Instanz auf das Handelsministerium setzt?