Volle Informationsfreiheit auch für Blogs?
Branchen-Liebling Apple steht vor einem Problem: Schon seit Monaten werden auf Blogs Firmeninformationen in einem Umfang veröffentlicht, dass eine Geschäftsschädigung nicht ausgeschlossen werden kann. Doch da man die Informations-Lecks im eigenen Haus nicht stopfen kann, will man nun den Blogs auf dem Rechtsweg einen Maulkorb verpassen.
Schon im vergangenen November war beispielsweise von den Apple-Blogs AppleInsider und PowerPage über eine Anwendung mit dem Code-Namen "Asteroid" berichtet worden, das eine Schnittstelle zu den analogen Signalen von Musikinstrumenten bilden soll, das aber auch via Firewire mit dem Mac verbunden werden kann und dort als Input für das "Aufnahmestudio" GarageBand dient. Schon damals hieß es, dass dieses Produkt wahrscheinlich auf der heute in Kalifornien beginnenden MacWorld Expo der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.
Solche Vorabinformationen können sich nach Ansicht von Apple nachteilig auf das Geschäft auswirken und vor allem die Konkurrenz mit kritischen Informationen versorgen. Daher leitete das Unternehmen Klagen gegen die unbekannten "John Does" ein, die anonymen Informanten der Blogs. Auf Grundlage dieser Klage sollten AppleInsider.com und PowerPage.org per Verfügung dazu gezwungen werden, die Namen ihrer Quellen preiszugeben. Gegen einen dritten Blog, ThinkSecret.com, wurde direkt Klage erhoben. Man wirft den Betreibern eine Verletzung der Gesetze zum Schutz von Handelsgeheimnissen vor.
Doch diese Maßnahmen treffen einen Nerv der Blogger-Szene. Viele Betreiber eines Web-Tagebuchs beanspruchen für sich die gleichen Schutzrechte, wie sie für Journalisten gelten. Und das bedeutet insbesondere, dass sie sich auf die durch den ersten Zusatz zur US-Verfassung garantierte Redefreiheit ("Freedom of Speech") berufen. Auch wenn dieses Grundrecht - wie andernorts auch - durch die allgemeinen Gesetze eingeschränkt werden kann. So etwa durch die "Trade Secret Statutes", die in den USA Firmengeheimnisse unter Schutz stellen.
Allerdings müsste der Schutz dieser Firmengeheimnisse gegen das verfassungsmäßige Recht auf Informationsfreiheit abgewogen werden. Zumal die Blog-Betreiber mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht selbst die fraglichen Informationen aus dem Unternehmen beschafften, sondern die ihnen zugespielten Informationen nur weiter verbreiteten. "Anerkannte" Medien wie beispielsweise C|Net haben solche Informationen dann wiederum in der gleichen Weise von den Blogs übernommen. Doch gegen diese Medien wurde kein Strafantrag gestellt und keine Verfügung erwirkt.
Die jetzt von Apple ergriffenen Maßnahmen und ihr Erfolg werden daher von der Blogger-Szene sehr aufmerksam beobachtet. Für sie kann sich die Klage Apples zum Scheideweg der Web Logs entwickeln. Denn sollte es dem Unternehmen gelingen, die Blogs zum Schweigen zu bringen, dann werden Blogs quasi auf dem Rechtsweg zu zweitklassigen Informations-Wiederkäuern degradiert.