Marken-Trigger auch für Overture verboten
Das Tribunalgericht im französischen Nanterre übt sich in einer Art ausgleichender Gerechtigkeit. Nachdem gerade erst Google verurteilt wurde, muss jetzt auch der Konkurrent Overture eine Niederlage einstecken.
Auch in diesem Fall geht es um die widerrechtliche Benutzung von Markenbegriffen als Auslöser für die Einblendung von Werbung konkurrierender Unternehmen. Zumindest in Frankreich kann man nach dem jetzigen Stand der Dinge davon ausgehen, dass es sich bei der Benutzung fremder Marken als "Trigger" um einen Markenmissbrauch handelt (vgl.: "Google unterliegt erneut").
Im aktuellen Fall hatte die Hotelgruppe Accor geklagt, weil bei der Suche nach dem Markenbegriff "Thalassa" eine konkurrierende Hotelkette unter den bezahlten Overture-Ergebnissen auftauchte. Der Begriff bezeichnet eine Reihe von Wellness-Angeboten, die unter diesem Namen nur in Accor-Hotels zu finden sind.
Nach diesem Urteil wird nun auch Overture in Frankreich vorsichtiger mit der Benutzung fremder Marken umgehen müssen. Immerhin wird inzwischen auf der Seite für Trigger-Vorschläge bei Overture der Hinweis gebracht, dass eine Markenrecherche bei diesen Vorschlägen ratsam wäre. Auch ein URL, unter der zumindest die Existenz eines Markeneintrags kostenlos überprüft werden kann, wird angegeben.
Dazu konnte sich der Konkurrent Google bisher noch nicht hinreißen lassen. Vielmehr soll auch das oben erwähnte jüngste Urteil angefochten werden. Warum sich die Suchmaschine so gegen diese Beurteilung wehrt, wird vielleicht verständlicher, wenn man die für die Einordnung des Falls bei Juriscom gebrauchten Schlagworte liest. Demnach wird Markenmissbrauch dieser Art im Französischen als "Parasitentum" ("Parasitisme") bezeichnet.