25.02.2005

Strafe für nicht aktualisierten Auftritt

Von solchen Klagen wird man in Zukunft vermutlich weltweit häufiger hören: Ein neuseeländisches Restaurant wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil seine Online-Speisekarte hoffnungslos veraltet war.

Sowohl die angegebenen Gerichte als auch die dafür verlangten Preise entsprachen nicht mehr dem aktuellen Stand. Die im Web gemachten Angaben bezüglich der Kosten lagen zwischen 17 und 36 Prozent unter den aktuell geltenden Preise. Diese Fehlangaben können vermutlich je nach Standpunkt als Verstoß als unlauterer Wettbewerb oder als Täuschung des Verbrauchers angesehen werden.

Als ein Kunde des Restaurants sich über diese Fehler beschwerte, gab der Besitzer des Lokals an, dass ihm dies bereits bestens bekannt sei. Es fehle ihm aber an Zeit und auch an der notwendigen Kompetenz, um Änderungen an dem Auftritt vorzunehmen. Auch auf die Mängelrügen eines von dem Kunden kontaktierten Restaurant-Verbandes reagierte er nicht. Der Verband erhob daraufhin Klage und das Gericht und verurteilte den Besitzer zu einer Geldstrafe von umgerechnet 1.640 Euro zzgl. Verfahrenskosten.

Das Urteil werden vermutlich in erster Linie die neuseeländischen Web-Designer mit Begeisterung begrüßen. Denn es wird nun auch solche Auftritte zu regelmäßiger Aktualisierung zwingen, bei denen die zu Werbezwecken beschriebene Leistung nur offline erbracht wird. Online-Händler und -Dienstleister sind ja zwangsläufig jetzt gezwungen, ihre Angaben aktuell zu halten.



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