10.03.2005

Rassismus-Gegner fordern juristische Mittel ein

Acht französische Organisationen, die sich gegen Anti-Semitismus und Rassismus aussprechen, haben Klage gegen den Hosting-Provider einer revisionistischen und anti-semitischen Site erhoben.

Es geht dabei um die mehrsprachig erscheinende Site AAARGH, die auch "Revisonismus in deutsche Sprache" (sic!) präsentiert und wo beispielsweise PDF-Kopien eines Buches verbreitet werden, wonach der 11. September 2001 eine geplante und inszenierte Aktion der US-Regierung war. Die entführten Flugzeuge gab es demnach gar nicht. Dass es laut anderen dort zu findenden Texten auch den Mord an Millionen Juden im Dritten Reich nicht gegeben hat, dürfte niemanden überraschen.

Überraschend ist dagegen, dass die Beschwerdeführer nun versuchen wollen, auf Grundlage französischen Rechts gegen den Hosting-Provider in Connecticut vorzugehen. Sie berufen sich auf das im vergangenen Jahr eingeführte Gesetz "für das Vertrauen in die elektronische Wirtschaft" ("Loi ... pour la confiance dans l'économie numérique"). Denn dieses Gesetz sieht vor, dass die Justiz jede Maßnahme anordnen kann beziehungsweise muss, um einen Schaden zu vermeiden, der durch die von einem Online-Dienst veröffentlichten Inhalte verursacht werden kann.

Das Ziel der Maßnahme ist klar: Man will auf gerichtlichem Weg erzwingen, dass die Erreichbarkeit von AAARGH verhindert wird. Dafür spricht auch die gleichzeitig gegen 10 in Frankeich agierende Zugangs-Provider angestrengte Klage in gleicher Angelegenheit.

Damit wird erneut eine Diskussion angeregt, wie sie seit Jahren immer wieder geführt wird: Kann oder sollte ein Land wie Frankreich den Internet-Datenverkehr regulieren, um Verstöße gegen französisches Recht auch dann zu verhindern, wenn sie sich im Ausland ereignen beziehungsweise dort verursacht werden. Oder sollte man die Position der Pragmatiker einnehmen und Sites wie AAARGH ignorieren, um sie durch Filtermaßnahmen nicht zu "adeln" und ihnen dadurch noch zusätzliche Öffentlichkeit zu verschaffen?



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