21.03.2005

AFP klagt gg. Google

Die Nachrichtenagentur Agence France Presse will gegen Google klagen. Die Suchmaschine soll es unterlassen, Fotos und Texte der Agentur in der Nachrichtensuche "Google News" zu präsentieren. Ein urheberrechtlich sehr interessanter Fall.

Die Drohung von AFP mag auf den ersten Blick an Klagen erinnern, wie sie schon früher - teilweise erfolgreich - von Zeitungsverlagen gegen News-Aggregatoren angestrengt wurden. Auch diese hatten die (systematische) Übernahme ihrer Inhalte - auch in Teilen - als Verstoß gegen das Urheberrecht betrachtet. Obwohl vielfach das pragmatische Argument auftauchte, dass eine Verlinkung durch einen Aggregator insgesamt die Zahl der Besucher erhöht und somit als vorteilhaft für den Content Provider zu verstehen ist.

Allerdings dürften die Zusammenhänge bei AFP doch etwas komplexer sein. Denn in diesem Fall werden die Inhalte von Google nicht direkt von der Site des Urhebers AFP übernommen, sondern vielmehr von Lizenznehmern des Nachrichten-Produzenten. AFP selbst veröffentlicht seine Inhalte nicht direkt im WWW. Für die Agentur bedeutet diese Übernahme durch Google somit eine nicht vereinbarte, zusätzliche Verbreitung mit möglicherweise nachteiligen wirtschaftlichen Folgen.

Denn in diesem Fall kann auch das Argument der Traffic-Erhöhung nicht überzeugen. Zumindest nicht aus der Perspektive des Urhebers, der seine Inhalte an mehrere Lizenzpartner "syndiziert". Möglicherweise profitiert ein Lizenznehmer wie etwa eine Zeitung von dieser Google-Verlinkung, nicht aber AFP selbst.

Im Gegenteil: Da Google-News fraglos nicht nur die Relevanz einer Nachricht, sondern auch die Relevanz ihrer Quelle (d.h. des Lizenznehmers) berücksichtigt, kann sich die Teilnahme an den Google-News sogar nachteilig auswirken. Ein Interessent der kostenpflichtigen AFP-Syndizierung könnte beispielsweise aufgrund der Google-Verlinkung der AFP-Meldungen durch andere, größere Medien den Eindruck gewinnen, ein eigener Vertrag sei überflüssig.

Das mag konstruiert klingen. Es kann aber auch zeigen, dass die Problemlage im Fall syndizierter Nachrichten eine ganz andere ist, als beim Original-Material eines Mediums. Man sollte daher dem Ausgang des Verfahrens durchaus mit Interesse entgegen sehen. Das wird auch Google tun, denn die Schadensersatzforderung in Höhe von 17,5 Millionen Dollar könnte auch andere "Syndications" auf den Geschmack bringen.



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