Endgültiger Sieg für Spaink?
In dem noch immer nicht abgeschlossenen Rechtsstreit zwischen der Church of Scientology und einer Gegnerin der Sekte hat nun der niederländische Generalstaatsanwalt seine Meinung abgegeben.
Er ist der Meinung, dass in bestimmten Fällen das Urheberrecht zugunsten des Rechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit zurückgestellt werden muss. Sollte sich das Höchste Gericht der Niederlande seiner Meinung anschließen, wäre der Fall endlich mit einem Sieg der seit Jahren von den Scientologen gerichtlich verfolgten Karin Spaink abgeschlossen. Und die Chancen für einen solchen Ausgang stehen gut.
Denn schon im September 2003 war ein Berufungsgericht zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen (vgl.: "Freispruch für Sektenkritiker"). Damals waren die Richter der Auffassung, dass es möglich sein muss, urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zu zitieren, um sie zu diskutieren. Machte man dagegen die Papiere unzugänglich, so würde das bedeuten, die Meinungs- und Redefreiheit einzuschränken.
Doch damit gaben sich die Scientologen nicht zufrieden und verlangten die nun anstehende Verhandlung durch das Höchste Gericht. Der hartnäckige Versuch der Sekte, die Kritikerin mundtot zu machen, hat einen guten Grund. Spaink veröffentlicht unter spaink.net die eidesstattliche Erklärung des ehemaligen Scientologen Fishman, die dieser im Jahr 1993 abgegeben hatte. Fishman stand damals vor Gericht, weil er Straftaten begangen hatte, um Seminare der Sekte bezahlen zu können. Als er einen Mordauftrag verpatzte, sollte er schließlich Selbstmord begehen.
Doch stattdessen gab er dem Time Magazine ein Interview, in dem er die Church of Scientology für sein Verhalten verantwortlich machte und die Sekte der Gehirnwäsche bezichtigte. Es folgte eine Klage der Sekte und im Rahmen dieser Verhandlung gab Fishman seine Erklärung ab und stellte zugleich geheime Dokumente der Sekte zur Verfügung, die so genannten OT-Materialien (Operating Thetan). In einem dieser Texte wird beispielsweise Jesus Christus vom Sektengründer und ehemaligen Science Fiction Autor Ron Hubbard als Pädophiler bezeichnet.
Diese peinlichen Informationen wurden normalerweise sorgsam gehütet. Doch durch das Gerichtsverfahren wurden sie zwischenzeitlich öffentlich gemacht. Man konnte Kopien der Papiere bei Gericht gegen eine Unkostenbeteiligung von knapp 40 Dollar bestellen. Das ist inzwischen nach einer Anordnung aus dem Jahr 1995 zwar nicht mehr möglich, doch eine Kopie der Unterlagen hatte bereits ihren Weg zu Spaink gefunden. Sie veröffentlichte die Unterlagen wie beschrieben im WWW.
Die Sekte wiederum befand sich damit nun in einer misslichen Situation. Gerade die äußerst unangenehmen Dokumente des OT 8 mit dem Pädophilen-Zitat wurden zwar einerseits als Fälschung bezeichnet. Gleichzeitig blieb aber nur das Urheberrecht als rechtliche Möglichkeit, eine weitere Veröffentlichung zu verhindern.
Dabei nutzten die Scientologen im Jahr 2002 sogar die bereits bestehenden Strukturen der Musikindustrie, um gegen die Kritikerin vorzugehen. Sie informierten den niederländischen Rechteverwerter Buma/Stemra über einen nicht näher beschriebenen Verstoß gegen das Urheberrecht und beauftragten die amtlich bekannte Agentur mit der Wahrnehmung ihrer Rechte.
Buma/Stemra, damals schon im Kampf gegen die Musikpiraterie begriffen, reagierte wie von Pavlov beschrieben und erwirkte beim Staatsanwalt einen Hausdurchsuchungsbefehl. Die damit beauftragten Beamten wussten nicht einmal, wonach sie suchen sollten, woraufhin Frau Spaink den Polizisten die verschlüsselten Daten auf ihrem Rechner zeigte und die Beamten im Gegenzug auf eine Mitnahme der Rechner verzichteten.
Der Versuch der Sekte, die Kritikerin auf diesem Weg kalt zu stellen, schlug damit fehl. Doch die niederländische Staatsanwaltschaft hatte sich bei dieser Gelegenheit auch nicht mit Ruhm bekleckert. So kann man die jetzt öffentlich gemachte Stellungnahme des Generalstaatsanwalt gewissermaßen als späte Wiedergutmachung betrachten. Ob es geholfen hat, wird die Urteilsverkündung am 8. Juli zeigen.