Lastschrift bei Paypal
Vor Wochen hat Paypal mit dem Test des Lastschrift-Verfahrens begonnen. Dieser Test scheint nun erfolgreich abgeschlossen - auch wenn man diese Neuerung nicht unbedingt in den Vordergrund stellt.
Eher nebenbei wurde etwa in den letzten Pressemitteilungen (z.B. für den Hörfunk) darauf hingewiesen, dass "bei Zahlungen aus Guthaben, mit Lastschrift oder Kreditkarte (...) im Gegensatz zu den üblichen Überweisungen nicht mehrere Tage sondern nur wenige Sekunden" vergehen. Dabei wird es vielen Paypal-Nutzern noch nicht einmal klar sein, dass sie über diese Möglichkeit verfügen.
Denn was diese Möglichkeit angeht, ist Paypal (bzw. eBay) nicht besonders gesprächig. Wirklich brauchbare Informationen findet man erst, wenn man unter dem Menüpunkt "Hilfe" nach "Lastschrift" sucht. Dort erfährt man dann, dass das Lastschrift-Verfahren mit jedem bestätigten Konto, und damit in jedem Fall mit dem Basiskonto möglich ist.
Und tatsächlich wird den Paypal-Kunden inzwischen nach der Einleitung der Funktion "Geld senden" mitgeteilt, dass sie die Zahlung auch per Lastschrift vornehmen können. Das scheint allerdings nach den ersten Tests nur der Fall zu sein, wenn über den gewünschten Betrag kein Guthaben bei Paypal existiert. Ist noch genügend Deckung für die zu zahlende Summe vorhanden, erfolgt der Hinweis auf das Lastschrift-Verfahren nicht.
Das wird insbesondere eBay-Kunden betreffen, die regelmäßig mit Paypal bezahlen, um den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen, und die für diesen Zweck immer ein Guthaben bei Paypal "auf Vorrat" halten. Denn dann war es bisher gewährleistet, dass die Zahlung auch wirklich schnell erfolgt und nicht erst mit vielen Tagen Verzug. Denn eBay-Käufer wollen bekanntlich nicht allzu lange auf ihre Waren warten.
Diesen Paypal-Nutzern kann nun aber geraten werden, auf die bisherige Praxis zu verzichten. Das Lastschrift-Verfahren ist ebenso schnell wie die Überweisung aus einem Paypal-Guthaben. Und das Lastschrift-Verfahren (vgl.: Wikipedia) bietet gerade in dem gar nicht so unwahrscheinlichen Fall eines eBay-Betrugs wesentlich bessere Möglichkeiten als der Paypal-Käuferschutz, der noch dazu nur Schäden bis 500 Euro abdeckt. Lastschriften können vom Kunden einer Bank bekanntlich widerrufen werden und der abgebuchte Betrag wird dann umgehend wieder gutgeschrieben.
Paypal scheint von dieser Möglichkeit jedoch wenig begeistert, was vielleicht auch die informationelle Zurückhaltung in Sachen "Lastschrift-Verfahren" erklärt. Von daher gibt man sich auch Mühe, den Kunden von der Nutzung dieser Möglichkeit abzuhalten und ihn vielmehr zur Möglichkeit der "Konfliktlösung" zu drängen.
Zur Abschreckung wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass Paypal im Fall des Widderufs eine Gebühr von 5 Euro erhebt, dass das jeweilige Konto in Folge nur noch eingeschränkt nutzbar ist, und dass in jedem Fall eine Untersuchung eingeleitet wird, um die Beweggründe des Kunden für den Widerruf in Erfahrung zu bringen. Noch dazu wird mehrfach darauf hingewiesen, dass ein Widerruf der Lastschrift als "Vertragsverletzung" angesehen wird.
Doch das gilt in mindestens dem gleichen Maße auch für den Betrug. Und wer erst einmal einige tausend Euro an einen flüchtigen oder nicht-zahlungsfähigen eBay-Betrüger verloren hat, wird vermutlich die eine Vertragsverletzung liebend gerne der anderen vorziehen.