EBay verbietet externe Bewertungs-Analysen
EBay Deutschland geht gegen mindestens zwei Angebote rechtlich vor, obwohl man diese Dienste als Hilfe in Sachen "Verbraucherschutz" bezeichnen könnte.
Einer der beiden Dienste, Bettercom.de, hat gerade erst auf täglicher Basis die Top 100 Bewertungsrückzieher bekannt gegeben und damit das Ausmaß eines weiteren Missstands des eBay-Bewertungssystems aufgedeckt. Denn immer mehr professionelle Händler schaffen es - teilweise durch Tricks -, dass ihre Kunden der "einvernehmlichen" Rücknahme einer negativen Bewertung zustimmen.
Sofern es sich um keine ehrverletzenden Aussagen oder andere Verstöße gegen die eBay-Regeln handelt, bleiben die Bewertungstexte zwar erhalten. Doch die negative Ausprägung der Bewertung geht nicht mehr in das Bewertungs-Profil von Käufer und Verkäufer ein. Für die von Bettercom bestimmte Nummer 1 unter den Bewertungsrückziehern bedeutet das, dass Dank 58 zurückgezogener Minus-Bewertungen (4,3%) immer noch ein Anteil von 98,29 Prozent positiven Bewertungen erhalten bleibt. Und damit eine nur oberflächlich weiße Weste.
Diese und andere zusammenfassende Informationen über die Bewertungs-Historie eines Händlers sind für Käufer daher von allergrößtem Interesse. Doch eBay scheint nach einer langen Zeit der Duldung nun kein Interesse mehr zu haben, Dritten diese Transparent-Machung des eigenen Handels zu überlassen.
Bettercom wurde es in Form einer Abmahnung untersagt, zukünftig eBay-Statistiken zu veröffentlichen. Der laufende Betrieb etwa von Bewertungsprüfer.de muss bis zum 27. September eingestellt werden. Ähnliche Forderungen scheinen Thomas Krieger ereilt zu haben, den Herausgeber der Java-Anwendung "SellersBestFriend". Das deutet er zumindest in einem Posting seines Forums an.
In beiden Fällen mag zwar im Hintergrund stehen, dass eBay schon vor einiger Zeit eine eigene, aggregierte Form der Bewertungsdarstellung eingeführt hat oder zumindest die Einführung (Bewertungs-Filter) ankündigte. Doch wenn nun externe Informations-Anbieter abgemahnt werden, die diese Leistung schon lange und ohne Bezahlung liefern, ist das wenig rühmlich.
Vor allem, da das Bewertungs-System eBays in den vergangenen Jahren ohnehin zunehmend entwertet wurde. Zur Erinnerung ein Blick in die eBay-Geschichte: Nachdem eBay schon einige Zeit bestand, häuften sich in den Jahren 1997 und 1998 die Beschwerden unzufriedener Käufer, die sich durch eBay nicht genügend geschützt fühlten.
Selbst die US-Gesetzgeber wurden darauf aufmerksam und es schien nicht mehr unwahrscheinlich, dass gesetzliche Auflagen den Auktionshandel zu einer stärkeren Kontrolle zwingen. Zum Schutz der Verbraucher vor Betrügereien schien das unausweichlich. In dieser Situation startete eBay 1999 das damals als "Safe Harbor" bezeichnete Bewertungs-System. Erläuterungen zu diesem System sind noch heute bei Archive.org zu finden.
Auch damals sah das System schon Sterne in verschiedenen Farben vor. Doch im Detail haben sich inzwischen viele Änderungen ergeben. Vor allem die ursprünglich angestrebte Bewertung des Verkäufers durch den Käufer ist inzwischen wertlos geworden. Fast jeder Verkäufer wartet erst die Bewertung des Käufers ab. Damit wird diesem aber aus psychologischen Gründen die Möglichkeit zu einer objektiven Bewertung genommen. Denn viele Käufer leben in der irrigen Auffassung, dass ihr Geld nach einer Reihe von negativen (Rache-) Bewertungen nicht mehr angenommen wird.
Einige andere Änderungen wie etwa die Einführung eines privaten Bewertungsprofils haben den Grundgedanken einer Schutzfunktion dann vollständig ad absurdum geführt. Wobei es zwar durchaus richtig ist, dass auch der Datenschutz gewährleistet werden muss, und dass ein Bewertungs-System hier zu viele Lücken aufweist. Doch das bedeutet im Grunde nur, dass eben das Bewertungs-System eBays im Sinne des Verbraucherschutzes nicht die angemessene Lösung war.
Wenn jetzt aber Personen und Unternehmen angegriffen werden, weil sie dieses System in seinem früher gemeinten Sinn optimierten, dann ist das auch nicht der richtige Weg.