Werden Links auf Sophos und Co. verboten?
Es war nur eine Frage der Zeit, bis eine erste Malware sich mit Hilfe des Sony Bertelsmann Rootkits tarnt. Nun wollen Sicherheitsunternehmen das Rootkit entfernen - was in Deutschland ungeahnte rechtliche Fragen aufwirft.
Gestern noch hatte Sony BMG Continental Europe gegenüber der Tagesschau erklärt, die von First 4 Internet "entwickelte Software enthalte lediglich normale Kopierschutz-Techniken und lasse sich auch nicht, wie teilweise berichtet, von Viren-Schreibern illegal missbrauchen".
Fast gleichzeitig lieferte dann das Sicherheitsunternehmen Bit Defender Hinweise, die diese Behauptung Lügen strafen. Nach den Erkenntnissen der Analysten des Unternehmens treibt ein Trojaner bereits "in the wild" sein Unwesen, der sich mit Hilfe des Rootkits von Sony Bertelsmann im Windows-System tarnt und nach Befall eines Rechners weder aufgespürt noch entfernt werden kann.
Bit Defender, aber auch andere Hersteller von Antiviren-Software haben nun angekündigt, Software zu entwickeln, die den Kopierschutz des Musikkonzerns enttarnen. Sophos will den Kopierschutz angeblich mit Hilfe einer noch nicht fertig gestellten Software sogar entfernen. Doch an diesem Punkt wird die Sache heikel, denn das könnte man als Umgehung eines Kopierschutzes interpretieren und genau das ist in Deutschland sowie in mehreren anderen europäischen Ländern verboten. Damit wird es auch strafbar, Links auf Distributions-Oberflächen solcher Produkte zu setzen.
Es mag zunächst übertrieben klingen, aber angesichts der immer noch grassierenden Abmahnwelle der Münchner Kanzlei Waldorf, beauftragt unter anderem von Bertelsmann (BMG) und Sony, könnten dann sogar Abmahnungen auf Sites zurollen, die einen Link auf diese Sicherheitsunternehmen gesetzt haben. Der Hinweis, dass das Rootkit eine Sicherheitsgefährdung ist, hilft da nicht viel. Das kann als Schutzbehauptung interpretiert werden und müsste im Zweifelsfall von dem Betroffenen erst einmal nachgewiesen werden. Außerdem stimmt "der Nutzer mit dem Lizenzvertrag" der Installation des Rootkit "ausdrücklich zu".
Ganz unwahrscheinlich ist ein solches Szenario nicht, denn nach der Niederlage des Heise-Verlages vor dem OLG München scheint die Mandantschaft der Münchner Kanzlei jeden Respekt vor der Meinungs- und Pressefreiheit verloren zu haben. Auch wenn in der "Schöner Wetten" Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Linkfreiheit noch hoch gehalten worden war, sehen die acht Mandanten der Kanzlei Waldorf in jedem Link auf Slysoft eine Straftat und drohen neben zivilrechtlichen Schritten auch mit dem Staatsanwalt.
Und seit der Entscheidung des OLG München überziehen die Juristen der Musikverlage scheinbar noch ungehemmter als zuvor mit ihren Abmahnungen das deutsche Internet, fordern Kosten von bis zu 4.000 Euro pro Abmahnung ein und drohen mit Gerichtsverfahren, die einen Verbraucher oder Kleinunternehmer angesichts hoher Streitwerte und dem Zusammenwirken von acht Klägern existenziell bedrohen können. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier etwas aus dem Ruder gelaufen ist.