Teilerfolg für Bettercom
Bettercom konnte vor dem Landgericht Berlin einen ersten Erfolg gegen eBay erstreiten. Eine von dem Auktionshaus erwirkte Einstweilige Verfügung gegen Bettercom wurde teilweise aufgehoben. Nun darf das Unternehmen die meisten seiner Analyse-Tools wieder in Betrieb nehmen. Nur ein zur Konkurrenzbeobachtung gedachtes Werkzeug bleibt (vorläufig) offline, da es sich angeblich einer anderen Datenbank bedient, als die sonstigen Bettercom-Tools. EBay hatte im September überraschend die Aufgabe dieser Dienste gefordert, nachdem das Auktionshaus schon geraume Zeit Kenntnis von dem Angebot hat. Der Betreiber sah in diesem plötzlichen Sinneswandel eine Reaktion auf die Veröffentlichung eines kritischen Berichts unter bettercom.de (vgl. Archiv). Mit der aktuellen Entscheidung dürfte der Rechtsstreit allerdings noch lange nicht beendet sein. Sowohl der Anwalt des Auktionshauses als auch der Betreiber des Bettercom-Dienstes wollen offenbar den Streit ausfechten.