Wahlaufsichtsbehörde stellt Blogs mit Medien gleich
Die US-Wahlaufsichtsbehörde FEC (Federal Election Commission) hat entschieden, dass die von Web Logs ausgehende politische Kommunikation auch weiterhin nicht unter die gesetzlichen Regelungen für Wahlkampfspenden fallen. Diese erst im Jahr 2002 eingeführten Regelungen beschränken individuelle Wahlkampfspenden auf 2.000 Dollar, wobei auch jede Art der (parteinehmenden) politischen Kommunikation im Internet als "Spende" interpretiert werden kann. Nur Print-Medien und Rundfunk sowie ihre Online-Ableger waren von dieser Norm nicht betroffen. So hatte auch ein Bundesgericht im Jahr 2004 die Gesetze interpretiert und die FEC zu Nachbesserungen aufgefordert. Denn sonst hätten Blogger damit rechnen müssen, dass ihre Postings vom jeweiligen politischen Gegner als illegale Wahlkampfspenden interpretiert werden können (vgl. Archiv). Damit wären Strafen oder ein Verbot weiterer Publikationen denkbar gewesen. Doch diese Bedenken sind nun ausgeräumt, denn die FEC hat die Gesetze so abgeändert, dass Web Logs und Medien gleichgestellt werden. Oder wie der Vorstand der Behörde es formuliert, "es wird keine Bürger zweiter Klasse unter den Medienvertretern geben". Das werden Blogger in den USA mit großer Genugtuung zur Kenntnis nehmen, denn US-Medien und ihre Vertreter bestehen sonst auf einer strikten Trennung zwischen Blogs und professionellem Journalismus.