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Immunität durch offenes W-LAN? |
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Montag, 31.07.2006 |
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Das Web Log der New Yorker Anwaltskanzlei Vandenberg & Feliu verweist auf eine bereits im Januar getroffene Entscheidung eines Bezirksgerichts in Kalifornien. Dort wurde eine Klage der Recording Industry Association (RIAA) gegen eine vermeintliche "Musik-Piratin" abgewiesen. Zuvor hatte der Verband der Musikindustrie 6 Monate lang gerichtlich versucht, der Beklagten eine Schuld nachzuweisen. Doch obwohl auf dem Rechner der Frau illegale Kopien von Musikstücken gefunden wurden, und obwohl sie auch für den genutzten Internet-Zugang zahlte, wurde das vom Gericht nicht als Beweis akzeptiert Denn die Beklagte argumentierte, dass zahlreiche andere Personen ebenfalls ihren Zugang und/oder ihren Computer benutzen konnten. Mit der IP-Adresse alleine war also kein schuldhaftes Verhalten zu beweisen. Im konkreten Fall einigten sich beide Seiten also auf eine Klageabweisung (PDF) , wobei Kläger und Beklagte die jeweils eigenen Kosten zu tragen haben. Damit ist der Frau sicher auch ein nicht unbeträchtlicher finanzieller Schaden entstanden. Doch das Gleiche gilt für den Verband als Kläger. Ein Umstand, der künftig vielleicht eine genauere Prüfung der Klageanträge mit sich bringt. Es scheint in diesem Zusammenhang zumindest in den USA besonders problematisch, wenn ein privates W-LAN ungeschützt genutzt wird. Denn dann ist ein Nachweis der indivduellen Nutzung des Zugangs so gut wie unmöglich, solange die fraglichen Dateien nicht auf den jeweils durchsuchten Rechner zu finden sind.
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