|
||||
| Solingen siegt, verliert Domain | | Drucken | |
| Dienstag, 21.11.2006 | ||||||||
|
Bereits im September hat der Bundesgerichtshof in einer jetzt veröffentlichten Leitsatzentscheidung geurteilt, dass Gebietskörperschaften auch unter der Top Level Domain .info ihre Namensrecht durchsetzen können. Geklagt hatte die Stadt Solingen, die sich durch den Auftritt solingen.info in ihren Rechten verletzt sah. Der Betreiber der Site ein ortsansässiges Unternehmen, hatte die Domain registriert und erfolgslos der Stadtverwaltung zum Kauf angetragen. Danach wollte man die Domain selbst nutzen. Vor Gericht wurde dazu argumentiert, der Besucher nehme an, unter dem strittigen Domain-Namen nur Informationen über Solingen zu erhalten. Eine Zuordnung von Domain und Stadt finde aber nicht statt. Dieser Argumentation wurde vom LG Karlsruhe widersprochen, der Domain-Inhaber sollte die Nutzung der Domain unterlassen. Ein Antrag auf Berufung wurde vom OLG abgewiesen, die Revision zum BGH aber zugelassen. Der BGH wiederum schließt sich im aktuellen urteil der 1. und 2. Instanz an. Der "Verkehr" geht demnach bei der Nutzung eines Namens ohne Zusätze als Domain davon aus, dass diese dem Namensinhaber zuzuordnen ist. Benutzt ein anderer den Namen in dieser Form, kommt es zu einer Zuordnungsverwirrung. Somit könnte man meinen, dass über diesen Streitpunkt nun endlich Klarheit besteht. Denn schon seit vielen Jahren wird diskutiert, ob Gebietskörperschaften tatsächlich einen Anspruch auf ihren Namen als Domain haben (sollten). In der Spruchpraxis hat sich dabei bestätigt, dass die Gerichte einem solchen Anspruch unter der TLD .de in aller Regel zustimmen. Das neue Urteil des BGH weitet dies nun auch auf .info aus. Doch gleichzeitig lässt das Urteil weiteren Spielraum, denn die Entscheidung im Fall solingen.info wird damit begründet, dass diese TLD nicht einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Staat zugeordnet wird. "Denkbar" ist es demnach aber, eine Zuordnungsverwirrung zu vermeiden, wenn der Stadtname unter einer ausländischen TLD (karlsruhe.at) betrieben wird. Oder, wenn man als dritter die TLD .com nutzt! Denn darin sieht der BGH offenbar im Unterschied zu .info eine eher spezifische (kommerzielle) Nutzung, die eine Zuordnung von Domain und Gebietskörperschaft weniger wahrscheinlich macht. Dem möchte man eigentlich widersprechen, wenn man an die Nutzung der Domains frankfurt.com oder muenchen.com durch die jeweiligen Städte denkt. Doch an Widerspruch ist bei einem BGH-Urteil bekanntlich nicht zu denken. Bleibt die Frage, ob denn nun die Stadt Solingen mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden ist. Immerhin mussten ja einige Steuergelder ausgegeben werden, um die Domain solingen.info zur Vermeidung von Verwirrungszuständen freizuboxen. Immerhin das scheint geklappt zu haben. Heute finden sich unter der Domain solingen.info keine verwirrenden Informationen mehr, sondern "The Solingen's Genealogy-Site: Online April 2004 !". Ein künftiges Zentrum für die Ahnenforschung der Familie Solingen also. Und das wie gesagt schon seit dem Jahr 2004, denn die Domain, um die sich die Stadt Solingen seit dem Jahr 2003 mit dem Solinger Unternehmen PCStudio (solingen-info.de) streitet, wurde zwischenzeitlich auf einen anderen Inhaber übertragen.
Das
keineswegs aus böser Absicht, sondern vielmehr aus Versehen, denn
PCStudio hatte die Aufforderung zur Verlängerung der Domain wegen eines
Mail-Problems nicht erhalten. Daher wurde die Domain wieder für den
Verkauf frei.
Powered by !JoomlaComment 3.26
3.26 Copyright (C) 2008 Compojoom.com / Copyright (C) 2007 Alain Georgette / Copyright (C) 2006 Frantisek Hliva. All rights reserved." |
||||||||
| < neuere Beiträge | ältere Beiträge > |
|---|


