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Kurz notiert
Weniger klebrig

Forschungsergebnisse von AMD haben gezeigt, dass Notebook-Käufer es hassen, wenn ihre neu erworbenen Windows-Geräte mit Intel-Prozessor mit Aufklebern signalisieren, was bereits bekannt ist: Dass sie mit Windows betrieben werden und über einen Intel-Chip verfügen. Die Aufkleber sind noch dazu verhasst, weil sie mit dem widerstandsfähigsten Kleber der Weltraumforschung aufgepappt werden, der nach Entfernung des redundanten Werbeunrats seine adhäsive Wirkung an den Härchen des Besitzers unter Beweis stellt. AMD reagiert auf diese Ergebnisse und will ab nächstem Jahr nur noch Aufkleber verwenden, die sich samt Kleber leicht ablösen lassen.

 

 
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Gawker.com, auch verantwortlich für das Gadget-Magazin Gizmodo, hat unter wikileakileaks.org ein Wikileaks für Wikileaks-Geheimnisse gestartet. In der Hauptsache handelt es sich um Zeitungsartikel und Gawker-Artikel über Wikileaks und Julian Assange. Unnötig zu sagen, dass der "Polizeibericht über die sexuelle Belästigung", die Assange fälschlich vorgeworfen wurde, auch wieder aufgewärmt wird. Und zwar in Form einer von Gawker gekürzten Fassung eines Berichts der britischen Daily Mail. Dieser Bericht enthält allerdings nur intime, aber keine strafrechtlich relevanten Details.

 

 

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Solingen siegt, verliert Domain PDF  | Drucken |
Dienstag, 21.11.2006

Bereits im September hat der Bundesgerichtshof in einer jetzt veröffentlichten Leitsatzentscheidung geurteilt, dass Gebietskörperschaften auch unter der Top Level Domain .info ihre Namensrecht durchsetzen können.

Geklagt hatte die Stadt Solingen, die sich durch den Auftritt solingen.info in ihren Rechten verletzt sah. Der Betreiber der Site ein ortsansässiges Unternehmen, hatte die Domain registriert und erfolgslos der Stadtverwaltung zum Kauf angetragen. Danach wollte man die Domain selbst nutzen. Vor Gericht wurde dazu argumentiert, der Besucher nehme an, unter dem strittigen Domain-Namen nur Informationen über Solingen zu erhalten. Eine Zuordnung von Domain und Stadt finde aber nicht statt.

Dieser Argumentation wurde vom LG Karlsruhe widersprochen, der Domain-Inhaber sollte die Nutzung der Domain unterlassen. Ein Antrag auf Berufung wurde vom OLG abgewiesen, die Revision zum BGH aber zugelassen. Der BGH wiederum schließt sich im aktuellen urteil der 1. und 2. Instanz an.

Der "Verkehr" geht demnach bei der Nutzung eines Namens ohne Zusätze als Domain davon aus, dass diese dem Namensinhaber zuzuordnen ist. Benutzt ein anderer den Namen in dieser Form, kommt es zu einer Zuordnungsverwirrung.

Somit könnte man meinen, dass über diesen Streitpunkt nun endlich Klarheit besteht. Denn schon seit vielen Jahren wird diskutiert, ob Gebietskörperschaften tatsächlich einen Anspruch auf ihren Namen als Domain haben (sollten). In der Spruchpraxis hat sich dabei bestätigt, dass die Gerichte einem solchen Anspruch unter der TLD .de in aller Regel zustimmen.

Das neue Urteil des BGH weitet dies nun auch auf .info aus. Doch gleichzeitig lässt das Urteil weiteren Spielraum, denn die Entscheidung im Fall solingen.info wird damit begründet, dass diese TLD nicht einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Staat zugeordnet wird.

"Denkbar" ist es demnach aber, eine Zuordnungsverwirrung zu vermeiden, wenn der Stadtname unter einer ausländischen TLD (karlsruhe.at) betrieben wird. Oder, wenn man als dritter die TLD .com nutzt! Denn darin sieht der BGH offenbar im Unterschied zu .info eine eher spezifische (kommerzielle) Nutzung, die eine Zuordnung von Domain und Gebietskörperschaft weniger wahrscheinlich macht.

Dem möchte man eigentlich widersprechen, wenn man an die Nutzung der Domains frankfurt.com oder muenchen.com durch die jeweiligen Städte denkt. Doch an Widerspruch ist bei einem BGH-Urteil bekanntlich nicht zu denken.

Bleibt die Frage, ob denn nun die Stadt Solingen mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden ist. Immerhin mussten ja einige Steuergelder ausgegeben werden, um die Domain solingen.info zur Vermeidung von Verwirrungszuständen freizuboxen.

Immerhin das scheint geklappt zu haben. Heute finden sich unter der Domain solingen.info keine verwirrenden Informationen mehr, sondern "The Solingen's Genealogy-Site: Online April 2004 !". Ein künftiges Zentrum für die Ahnenforschung der Familie Solingen also.

Und das wie gesagt schon seit dem Jahr 2004, denn die Domain, um die sich die Stadt Solingen seit dem Jahr 2003 mit dem Solinger Unternehmen PCStudio (solingen-info.de) streitet, wurde zwischenzeitlich auf einen anderen Inhaber übertragen.

Das keineswegs aus böser Absicht, sondern vielmehr aus Versehen, denn PCStudio hatte die Aufforderung zur Verlängerung der Domain wegen eines Mail-Problems nicht erhalten. Daher wurde die Domain wieder für den Verkauf frei.
Aber Solingen hatte mit der Möglichkeit eines Domain-Kaufs offenbar nicht gerechnet.

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