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Kurz notiert
Kostenloser Zugang?

Mignon L. Clyburn, eine der fünf "Commissioner" der US-Rundfunkaufsicht FCC hat während einer Rede (PDF-Dokument) Pläne der Behörde erwähnt, einen Teil des Funk-Spektrums für eine Art Sozial-WiFi zu benutzen: Drahtloser Breitbandzugang, der entweder kostenlos sein wird oder zu sehr geringen Kosten verfügbar ist. Zu hohe Erwartungen sollte man an diese Aussage aber nicht richten, denn die FCC wäre nur in der Lage, die technischen bzw. rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Angebot zu schaffen. Für die Finanzierung müssten andere aufkommen.

 

 
Jubiläum der geplatzten Träume

Heute vor 10 Jahren wurde von der NASDAQ ein Allzeit-Hoch erreicht und danach ging der Trend der Aktien für Jahre nur noch nach unten - die Börsen-Blase war geplatzt. Das Blog der NetworkWorld schwelgt ein wenig in Erinnerungen und liefert die Top 10 der Dot Com-Flops. Doch die wirklich großen Flops dieser Zeit (z.B. AOL übernimmt Time Warner) bleiben außen vor. 

 

 

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7jährige Piratin PDF  | Drucken |
Montag, 26.03.2007

Die US-Musikindustrie zeigt sich weiter konsequent in ihrem Bemühen, keine einzige Klage auszulassen, die das eigene Bild in der Öffentlichkeit beschädigt. Neuestes Opfer des klagewütigen Verbands: Eine behinderte Frau, die von Sozialhilfe lebt sowie ihre heute zehn Jahre alte Tochter.

Die Klägeranwälte bestehen darauf, die Tochter persönlich einzuvernehmen, obwohl diese zur Tatzeit gerade sieben Jahre alt war. Doch es geht den Anwälten offenbar auch weniger darum, das Mädchen des illegalen Downloads von knapp 1.300 (bzw. über 1.400) Musikstücken zu überführen.

Vielmehr scheint es das Ziel, die Tochter als mögliche Täterin auszuschließen und die Mutter durch die Aussagen des Kindes zusätzlich zu belasten. Außerdem scheint dieses von der Mutter nicht gewünschte Verhör dabei zu helfen, die Beklagte allgemein unter Druck zu setzen.

Dabei sind Klagen der Musikindustrie gegen Behinderte leider kein Novum. Doch das Vorgehen verwundert gerade in diesem Fall besonders, denn es besteht der dringende Verdacht, dass Mutter und Kind unschuldig sind. Der von den Privatermittlern der Musikindustrie identifizierte Kazaa-Nutzer benutzte den ungewöhnlichen Decknamen "Gotenkito" und schon eine kleine Google-Recherche bringt diesen Namen in Verbindung mit einem Teppichbodenverleger, der auf seiner MySpace-Seite sogar angibt, Filme aus dem Internet zu laden.

Doch solche Hinweise werden von den Klägern offenbar beharrlich missachtet. Gleiches gilt für das Angebot der Mutter, lieber ihren Rechner genau unter die Lupe zu nehmen, als die Tochter einem Verhör zu unterziehen. Die "Tatwaffe" interessiert die Klägerseite offenbar nicht.

Womit sich erneut der Eindruck einstellt, dass Bertelsmann (BMG Music) und Co. als Kläger in jeder Hinsicht rücksichtslos vorgehen. Auch das eigene Bild in der Öffentlichkeit scheint die Musikverlage nicht zu interessieren, was bei Mitgliedern der sogenannten Unterhaltungsindustrie nur verwundern kann.

Dabei sollte es die Verlage schon alarmieren, wenn sie beispielsweise in einer Online-Umfrage noch vor dem Öl- und Waffen-Multi Halliburton zum "schlimmsten Unternehmen in Amerika" gewählt werden. Oder wenn dem RIAA-Chef in einer Parodie Worte wie diese in den Mund gelegt werden: "Wenn Du von mehr Menschen gehasst wirst, als der US-Präsident, dann hast Du etwas richtig gemacht".

Doch solche Bewertungen nehmen die Labels augenscheinlich ungerührt hin. Auch wenn dann die US-Verkaufszahlen für CDs wie im vergangenen Jahr plötzlich um 20% zurückgehen, stellt sich keine Einsicht ein. Was vermuten lässt, dass diese Zahlen noch weiter sinken werden.
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