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Kurz notiert
Weniger klebrig

Forschungsergebnisse von AMD haben gezeigt, dass Notebook-Käufer es hassen, wenn ihre neu erworbenen Windows-Geräte mit Intel-Prozessor mit Aufklebern signalisieren, was bereits bekannt ist: Dass sie mit Windows betrieben werden und über einen Intel-Chip verfügen. Die Aufkleber sind noch dazu verhasst, weil sie mit dem widerstandsfähigsten Kleber der Weltraumforschung aufgepappt werden, der nach Entfernung des redundanten Werbeunrats seine adhäsive Wirkung an den Härchen des Besitzers unter Beweis stellt. AMD reagiert auf diese Ergebnisse und will ab nächstem Jahr nur noch Aufkleber verwenden, die sich samt Kleber leicht ablösen lassen.

 

 
Billige Nummer

Gawker.com, auch verantwortlich für das Gadget-Magazin Gizmodo, hat unter wikileakileaks.org ein Wikileaks für Wikileaks-Geheimnisse gestartet. In der Hauptsache handelt es sich um Zeitungsartikel und Gawker-Artikel über Wikileaks und Julian Assange. Unnötig zu sagen, dass der "Polizeibericht über die sexuelle Belästigung", die Assange fälschlich vorgeworfen wurde, auch wieder aufgewärmt wird. Und zwar in Form einer von Gawker gekürzten Fassung eines Berichts der britischen Daily Mail. Dieser Bericht enthält allerdings nur intime, aber keine strafrechtlich relevanten Details.

 

 

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Sammelklage gg. eBay und Paypal PDF  | Drucken |
Freitag, 27.04.2007

Das britische Magazin The Register berichtet, dass eBay laut seiner letzten Pflichtveröffentlichung (SEC-Filing) in den USA von einer Sammelklage bedroht wird. In dieser Klage werde dem Auktionshaus vorgeworfen, die hauseigene Zahlungsmethode durch unangemessene Methoden als einzige mögliche Zahlungsform bei eBay zu monopolisieren.

Es geht in diesem Verfahren offenbar um die bereits im März angestrengte Klage eines Texaners, der bei eBay eine Stereoanlage verkauft hatte. Beim Verkauf hatte er eBay dazu aufgefordert, sein privates PayPal-Konto für den Zahlungseingan benutzen zu dürfen, um die Zahlung anzunehmen.

Doch eBay habe auf Benutzung seines geschäftlichen Kontos gedrungen, was für ihn als weiteren Nachteil das zwangsweise Akzeptieren von Kreditkartenzahlungen beinhaltete. Außerdem musste er aufgrund dieser Forderung 5 Dollar Bearbeitungsgebühr an Paypal zahlen, und zwar zusätzlich zu den 10,38 Dollar, die er bereits an eBay zu zahlen hatte.

Die Höhe dieser Beträge scheint aber weniger wichtiger zu sein als der von eBay formulierte Ausschluss anderer Zahlungsverfahren. So heißt es in der "Accepted Payments Policy", dass keine Online-Zahlungsmethoden benutzt werden dürfen, die nicht von der Policy explizit als genehmigt erwähnt werden. Das Problem dabei ist, dass außer Paypal sowie den konventionellen Bank-. und Kreditkartentransfers keine weiteren Online-Zahlungsmethoden gestattet sind.

Unter diesem Gesichtspunkt könnte die Höhe der Paypal-Forderung dann allerdings doch wieder von Bedeutung sein. Denn nach dem Ausschluss anderer Zahlungsmittel wie beispielsweise Google Checkout müsste die Frage nach dem finanziellen Nachteil gegenüber diesen Diensten gestellt werden.

Von daher wird die weitere Beobachtung dieses Dienstes sicher interessant. EBay allerdings zeigt sich laut SEC-Filing wenig beunruhigt. Das Auktionshaus ist sich sicher, die Vorwürfe entkräften zu können und will sich energisch gegen die Klage zur Wehr setzen.

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