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Kurz notiert
Schlichtung im Fall der Schnüffel-Notebooks

Das Verfahren des Schülers aus Pennsylvania, der gegen seine Schule wegen der heimlichen Überwachung via Webcam geklagt hatte, wird möglicherweise im Rahmen einer Schlichtung eingestellt. Die Anwälte beider Seiten haben sich auf einen Aufschub um einen Monat geeinigt. Es scheint außerdem auf beiden Seiten Interesse an einer schnellen und nicht zu teuren Lösung zu bestehen. Im Fall einer Schlichtung muss man davon ausgehen, dass die wahren Hintergründe der Überwachung nie öffentlich gemacht werden.

 

 
Kostenloser Zugang?

Mignon L. Clyburn, eine der fünf "Commissioner" der US-Rundfunkaufsicht FCC hat während einer Rede (PDF-Dokument) Pläne der Behörde erwähnt, einen Teil des Funk-Spektrums für eine Art Sozial-WiFi zu benutzen: Drahtloser Breitbandzugang, der entweder kostenlos sein wird oder zu sehr geringen Kosten verfügbar ist. Zu hohe Erwartungen sollte man an diese Aussage aber nicht richten, denn die FCC wäre nur in der Lage, die technischen bzw. rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Angebot zu schaffen. Für die Finanzierung müssten andere aufkommen.

 

 

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Systematische Rechtsverstöße? PDF  | Drucken |
Mittwoch, 27.06.2007

Nachdem die alleinerziehende Mutter Tanya Andersen vor Gericht beweisen konnte, dass man sie zu Unrecht der Piraterie bezichtigt hat, dreht sie nun den Spieß um. Andersen klagt gegen die Musikverlage und deren P2P-Spione.

Und eine genauere Durchsicht der Klageschrift (PDF) lässt erwarten, dass die beklagten Unternehmen den Ausgang dieser Klage fürchten müssen. Denn die Klageschrift beschreibt und begründet, wann und wie sich die Mitglieder des Industrieverbands RIAA und der Privatermittler MediaSentry sich selbst über das Gesetz gestellt haben.

Die Vorwürfe beginnen schon damit, dass MediaSentry und den dort beschäftigten Internet-Detektiven die notwendige Zulassung zur Durchführung von Internet-Recherchen fehlt. Doch die Ermittlungen dieser Detektive sind nicht nur illegal, sondern auch mit Fehlern behaftet.

Wenn sich ein MediaSentry-Detektiv in der Vergangenheit als P2P-Nutzer ausgegeben hat, um dann auf den Rechnern anderer P2P-Nutzer nach illegalen Downloads zu suchen, dann wurden die Ergebnisse dieser Recherche meist so dargestellt, als habe man diesen Nutzer namentlich identifiziert und dabei stichhaltige Beweise für die Urheberrechtsverletzung gesichert.

Doch Beides ist laut der Klageschrift falsch. Was die Ermittler sichern, ist eine IP-Adresse und ein Screenshot, der eine Liste mit den angeblichen Titeln urheberrechtlich geschützter Werke zeigt. Dabei ist keineswegs gesichert, dass sich hinter diesen Dateien auch wirklich der angegebene Inhalt verbirgt. Daher ist es auf dieser Grundlage weder möglich, ein Individuum zu identifizieren, noch einen Rechtsbruch zu beweisen. Und das ist auch der Musikindustrie bekannt, die bei anderen Gelegenheiten auch schon Fehler bei ihren Ermittlungen zugegeben hat.

Aber in der dann meist folgenden Kontaktaufnahme mit dem angeblichen Piraten wird regelmäßig behauptet, es gäbe Beweise für Tat und Täter. Zusätzlich wird bei dieser Kontaktaufnahme angegeben, es sei bereits eine gerichtliche Anzeige gegen den Täter ergangen. Obwohl bei dieser Kontaktaufnahme zugleich eine Frist von 10 Tagen gesetzt wird, in der eine Schlichtung vereinbart werden soll, um eben diese Klage zu vermeiden.

Im Fall von Frau Andersen wurde unverblümt gefordert, dass sie mehrere tausend Dollar zu zahlen habe, wenn sie den finanziellen Ruin vermeiden möchte. Denn die Kosten für einen solchen Rechtsstreit sind in den USA enorm. Dabei erklärte ihr ein Klagevertreter sogar, dass er ihren Angaben glaube und sie für unschuldig halte. Doch seine Auftraggeber würden die Forderungen nicht aufgeben, weil sie es sonst riskieren würden, dass auch andere Opfer sich gegen die Vorwürfe verteidigen.

Als die Beklagte im weiteren Verlauf der Gespräche den Vorschlag machte, die Kläger sollten doch ihren Computer untersuchen, leiteten die Kläger das gerichtliche Verfahren ein. Doch auch danach blieb der Computer der Frau ein Tabu für die Kläger. Erst nach einer gerichtlichen Anordnung untersuchten sie den Rechner und stellten dabei fest, dass das Gerät noch nie für den P2P-Tausch benutzt worden war.

Die Klage aber wurde aufrecht erhalten und angeblich zur Sicherung weiterer Beweise wurde verlangt, dass die inzwischen 10jährige Tochter zu den 3 Jahre zurückliegenden Ereignissen befragt werden sollte. Die Kläger wussten dabei, dass diese Forderung die bereits psychisch erkrankte Beklagte weiter belastet.

Doch das nutzten sie nur zu weiteren Schikanen. So wurde mehrfach versucht, das Mädchen ohne die Mutter zu kontaktieren. Unbekannte riefen beispielsweise in der Schule an und gaben sich als Großmutter des Kindes aus.

Bei all dem muss man hinzufügen, dass die Beklagte die Kläger schon frühzeitig über die Ergebnisse einer kleinen Recherche in Kenntnis gesetzt hatte. Die von ihr angeblich im Kazaa-Client angegebene Mail-Adresse (gotenkito@kazaa) gehört demnach möglicherweise einem Mann, den sie bei einer Google-Suche ausfindig machen konnte.

Ein Mann, der sich selbst Gotenkito nannte und der in seinem MySpace-Profil sogar zugibt, über illegale Downloads zu verfügen. Doch auch das interessierte die Kläger nicht.

Möglicherweise wird das Gericht nun aber die detailliert vorgetragene Argumentationskette der Klägerin interessieren. Denn nach dieser Darstellung beugen und brechen die Kläger das Recht schon während der Beweisaufnahme, setzen dann die so ausgesuchten Opfer mit Drohungen unter Druck und zwingen sie zur Zahlung von beträchtlichen Summen. Denn sonst droht ihnen im Rechtsstreit mit einem übermächtigen Gegner der finanzielle Ruin.

Ein systematisches Vorgehen, das sich zum Bumerang entwickeln dürfte, sollte es Andersen gelingen, das Gericht von ihrer Darstellung zu überzeugen.

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