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Kurz notiert
Weniger klebrig

Forschungsergebnisse von AMD haben gezeigt, dass Notebook-Käufer es hassen, wenn ihre neu erworbenen Windows-Geräte mit Intel-Prozessor mit Aufklebern signalisieren, was bereits bekannt ist: Dass sie mit Windows betrieben werden und über einen Intel-Chip verfügen. Die Aufkleber sind noch dazu verhasst, weil sie mit dem widerstandsfähigsten Kleber der Weltraumforschung aufgepappt werden, der nach Entfernung des redundanten Werbeunrats seine adhäsive Wirkung an den Härchen des Besitzers unter Beweis stellt. AMD reagiert auf diese Ergebnisse und will ab nächstem Jahr nur noch Aufkleber verwenden, die sich samt Kleber leicht ablösen lassen.

 

 
Billige Nummer

Gawker.com, auch verantwortlich für das Gadget-Magazin Gizmodo, hat unter wikileakileaks.org ein Wikileaks für Wikileaks-Geheimnisse gestartet. In der Hauptsache handelt es sich um Zeitungsartikel und Gawker-Artikel über Wikileaks und Julian Assange. Unnötig zu sagen, dass der "Polizeibericht über die sexuelle Belästigung", die Assange fälschlich vorgeworfen wurde, auch wieder aufgewärmt wird. Und zwar in Form einer von Gawker gekürzten Fassung eines Berichts der britischen Daily Mail. Dieser Bericht enthält allerdings nur intime, aber keine strafrechtlich relevanten Details.

 

 

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Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig PDF  | Drucken |
Donnerstag, 28.06.2007

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Landtags eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf für ein "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" erstellt.

Hauptergebnis des jetzt veröffentlichten Positionspapiers: Die Bundesgesetzgeber sollten von der geplanten Vorratsdatenspeicherung Abstand nehmen. Die Umsetzung in deutsches Recht folgt einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, gegen die Irland vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erhoben hat. Die deutschen Gesetzgeber sollten den Ausgang dieses Verfahrens abwarten, da die Richtlinie bereits dort für unwirkam erklärt wird.

Doch nach dem weiteren Bericht der Datenschützer steht die Vorratsdatenspeicherung auch nach deutschem Recht auf tönernen Füßen. Die geplanten Maßnahmen sind demnach in verschiedenster Hinsicht unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Außerdem leiste das Vorhaben dem kommerziellen Gebrauch beziehungsweise Missbrauch der Daten Vorschub.

Der deutsche Entwurf für eine Umsetzung der Richtlinie zeichnet sich noch dazu dadurch aus, dass er über die Forderungen der EU-Richtlinie hinausgeht. Er lässt beispielsweise die Herausgabe der gespeicherten Daten "schon in Fällen der Bagatellkriminalität" zu. Eine telefonisch übermittelte Beleidigung könnte schon eine Herausgabe begründen. "Im Bereich der Internetdaten wird praktisch auf jede Eingriffsschwelle verzichtet".

Die gesamte Liste der Probleme und rechtlichen Bedenken der Datenschützer ist ebenso überzeugend wie lang. Doch ob sie ausreichen wird, um auch das hierzulande gerne bemühte Killer-Argument der Terrorabwehr zu entkräften?

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