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| Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig | | Drucken | |
| Donnerstag, 28.06.2007 | ||||||||
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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Landtags eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf für ein "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" erstellt. Hauptergebnis des jetzt veröffentlichten Positionspapiers: Die Bundesgesetzgeber sollten von der geplanten Vorratsdatenspeicherung Abstand nehmen. Die Umsetzung in deutsches Recht folgt einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, gegen die Irland vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erhoben hat. Die deutschen Gesetzgeber sollten den Ausgang dieses Verfahrens abwarten, da die Richtlinie bereits dort für unwirkam erklärt wird. Doch nach dem weiteren Bericht der Datenschützer steht die Vorratsdatenspeicherung auch nach deutschem Recht auf tönernen Füßen. Die geplanten Maßnahmen sind demnach in verschiedenster Hinsicht unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Außerdem leiste das Vorhaben dem kommerziellen Gebrauch beziehungsweise Missbrauch der Daten Vorschub. Der deutsche Entwurf für eine Umsetzung der Richtlinie zeichnet sich noch dazu dadurch aus, dass er über die Forderungen der EU-Richtlinie hinausgeht. Er lässt beispielsweise die Herausgabe der gespeicherten Daten "schon in Fällen der Bagatellkriminalität" zu. Eine telefonisch übermittelte Beleidigung könnte schon eine Herausgabe begründen. "Im Bereich der Internetdaten wird praktisch auf jede Eingriffsschwelle verzichtet". Die gesamte Liste der Probleme und rechtlichen Bedenken der Datenschützer ist ebenso überzeugend wie lang. Doch ob sie ausreichen wird, um auch das hierzulande gerne bemühte Killer-Argument der Terrorabwehr zu entkräften?
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