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Kurz notiert
China kritisiert HP-Qualität

Die chinesische Generalbehörde für Qualitätsüberwachung hat Beschwerden von Verbrauchern (170 seit 2007) bestätigt, wonach importierte Geräte von Hewlett-Packard Mängel wie defekte Graphikkarten und Displays aufweisen. Außerdem biete HP nicht die "drei Garantien" der Rückerstattung, Ersatz oder Reparatur. Jetzt soll gemeinsam nach einer Lösung der Probleme gesucht werden. Wie viele Geräte HP nach China liefert, gibt Reuters nicht an. Doch 60% der Einnahmen des Unternehmens werden außerhalb der USA produziert und in den BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China) stiegen die Verkäufe im letzten Jahr um 41%.

 

 
Vaporlinsen?

Bei Slashdot.org begeistert man sich für die Forschung eines Wissenschaftlers aus Washington, der Kontaktlinsen mit Hilfe von "hunderten von LEDs" zu Cyborg-ähnlichen Sehhilfen umbaut. Das Posting bezieht sich auf ein Posting des Blogs Inhabitat, das sich auf ein Posting des Blogs designboom bezieht, das einen Artikel von justgetthere aus dem vergangenen Jahr referenziert, der wiederum auf einer Pressemitteilung (vgl. Archiv) der staatlichen Universität Washington vom Januar 2008 zu beruhen scheint. Im Mittelpunkt der Forschung steht dabei nach wie die Verträglichkeit der mit elektronischen Komponenten angereicherten Linsen. Bisher funktioniert keine einzige der LEDs und die Energieversorgung mit Solarzellen scheint auch nur "angedacht".

 

 

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Weitere Klage wg. illegaler Ermittlungen PDF  | Drucken |
Mittwoch, 04.07.2007

Das Vorbild der Tanya Andersen scheint Schule zu machen. Auch eine weitere Frau, die sich von der Musikindustrie zu Unrecht der Musik-Piraterie bezichtigt sieht, wirft nun den Klägern ein formales Fehlverhalten vor. Die vom Verband der Musikindustrie RIAA beziehungsweise den klagenden Labels beauftragten Privatermittler sollen ohne notwendige Lizenz gehandelt haben.

Den gleichen Vorwurf erhebt auch Frau Andersen in ihrer Gegenklage gegen die Musikindustrie. Die im aktuellen Fall klagende Rhonda Crain gibt in ihrem erweiterten Antrag entsprechend an, sich auf diese "neuen Erkenntnisse" zu stützen, denn sie habe jetzt erst erfahren, dass die Musikunternehmen möglicherweise illegale Ermittler beauftragt hatte.

Im Fall Crain erhält dieser Vorwurf aber noch eine andere Qualtität, denn im Klageschreiben gegen die Großmutter wurde eine Liste von 500 Dateien vorgelegt, bei denen es sich angeblich um illegal kopierte Musikstücke gehandelt haben soll. Doch nach Angaben von Crain handelt es sich dabei teilweise nicht einmal um Audiodateien.

Und für die Musikstücke, die die Ermittler angeblich bei ihren Online-Recherchen auf dem Rechner der Frau fanden, werden nicht einmal die Schutzansprüche der Kläger belegt.

Wenn nun noch der Nachweis erbracht wird, dass die Privatermittler ohne staatliche Genehmigung arbeiteten, dann wird die gesamte Beweisführung der Kläger in Frage gestellt. Denn dann haben illegale Ermittler fehlerhafte Beweise geliefert und auf dieser Basis noch dazu gegen eine Unschuldige geklagt. Eine Kombination, die keinem Gericht gefallen dürfte. Schon gar nicht einem Geschworenengericht, wie es von Crain für die Verhandlung beantragt wurde.

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