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Kurz notiert
Kostenloser Zugang?

Mignon L. Clyburn, eine der fünf "Commissioner" der US-Rundfunkaufsicht FCC hat während einer Rede (PDF-Dokument) Pläne der Behörde erwähnt, einen Teil des Funk-Spektrums für eine Art Sozial-WiFi zu benutzen: Drahtloser Breitbandzugang, der entweder kostenlos sein wird oder zu sehr geringen Kosten verfügbar ist. Zu hohe Erwartungen sollte man an diese Aussage aber nicht richten, denn die FCC wäre nur in der Lage, die technischen bzw. rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Angebot zu schaffen. Für die Finanzierung müssten andere aufkommen.

 

 
Jubiläum der geplatzten Träume

Heute vor 10 Jahren wurde von der NASDAQ ein Allzeit-Hoch erreicht und danach ging der Trend der Aktien für Jahre nur noch nach unten - die Börsen-Blase war geplatzt. Das Blog der NetworkWorld schwelgt ein wenig in Erinnerungen und liefert die Top 10 der Dot Com-Flops. Doch die wirklich großen Flops dieser Zeit (z.B. AOL übernimmt Time Warner) bleiben außen vor. 

 

 

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Weitere Klage wg. illegaler Ermittlungen PDF  | Drucken |
Mittwoch, 04.07.2007

Das Vorbild der Tanya Andersen scheint Schule zu machen. Auch eine weitere Frau, die sich von der Musikindustrie zu Unrecht der Musik-Piraterie bezichtigt sieht, wirft nun den Klägern ein formales Fehlverhalten vor. Die vom Verband der Musikindustrie RIAA beziehungsweise den klagenden Labels beauftragten Privatermittler sollen ohne notwendige Lizenz gehandelt haben.

Den gleichen Vorwurf erhebt auch Frau Andersen in ihrer Gegenklage gegen die Musikindustrie. Die im aktuellen Fall klagende Rhonda Crain gibt in ihrem erweiterten Antrag entsprechend an, sich auf diese "neuen Erkenntnisse" zu stützen, denn sie habe jetzt erst erfahren, dass die Musikunternehmen möglicherweise illegale Ermittler beauftragt hatte.

Im Fall Crain erhält dieser Vorwurf aber noch eine andere Qualtität, denn im Klageschreiben gegen die Großmutter wurde eine Liste von 500 Dateien vorgelegt, bei denen es sich angeblich um illegal kopierte Musikstücke gehandelt haben soll. Doch nach Angaben von Crain handelt es sich dabei teilweise nicht einmal um Audiodateien.

Und für die Musikstücke, die die Ermittler angeblich bei ihren Online-Recherchen auf dem Rechner der Frau fanden, werden nicht einmal die Schutzansprüche der Kläger belegt.

Wenn nun noch der Nachweis erbracht wird, dass die Privatermittler ohne staatliche Genehmigung arbeiteten, dann wird die gesamte Beweisführung der Kläger in Frage gestellt. Denn dann haben illegale Ermittler fehlerhafte Beweise geliefert und auf dieser Basis noch dazu gegen eine Unschuldige geklagt. Eine Kombination, die keinem Gericht gefallen dürfte. Schon gar nicht einem Geschworenengericht, wie es von Crain für die Verhandlung beantragt wurde.

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