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Kurz notiert
Google-Event

Google kündigt für heute Abend 19:00 Uhr ein Presse-Event an, das in Form einer Live-Übertragung via YouTube stattfinden soll. Ein für Google-Mitteilungen an die Weltpresse neuartiges Vorgehen, aber warum nicht? CNet vermutet, dass es dabei um Google Mail-Neuigkeiten geht.

 

 
Google-Novum

Google Inc., ein Unternehmen mit zur Zeit rund 20.000 Mitarbeitern, beschäftigt jetzt auch erstmals einige Menschen im telefonischen Support - wobei man vermuten darf, dass es sich dabei um angemietete Kapazitäten von Call-Centern handelt. Eigentlich war zwar der Mangel an Google-Supports beim Start des iPhone-Killers Nexus One die wirklich überraschende Botschaft. Doch jetzt wird es zur Meldung, dass das Unternehmen für die bescheidene Zahl von 80.000 mutmaßlich verkauften Geräte doch noch einen Support anbietet.

 

 

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Weitere Klage wg. illegaler Ermittlungen PDF  | Drucken |
Mittwoch, 04.07.2007

Das Vorbild der Tanya Andersen scheint Schule zu machen. Auch eine weitere Frau, die sich von der Musikindustrie zu Unrecht der Musik-Piraterie bezichtigt sieht, wirft nun den Klägern ein formales Fehlverhalten vor. Die vom Verband der Musikindustrie RIAA beziehungsweise den klagenden Labels beauftragten Privatermittler sollen ohne notwendige Lizenz gehandelt haben.

Den gleichen Vorwurf erhebt auch Frau Andersen in ihrer Gegenklage gegen die Musikindustrie. Die im aktuellen Fall klagende Rhonda Crain gibt in ihrem erweiterten Antrag entsprechend an, sich auf diese "neuen Erkenntnisse" zu stützen, denn sie habe jetzt erst erfahren, dass die Musikunternehmen möglicherweise illegale Ermittler beauftragt hatte.

Im Fall Crain erhält dieser Vorwurf aber noch eine andere Qualtität, denn im Klageschreiben gegen die Großmutter wurde eine Liste von 500 Dateien vorgelegt, bei denen es sich angeblich um illegal kopierte Musikstücke gehandelt haben soll. Doch nach Angaben von Crain handelt es sich dabei teilweise nicht einmal um Audiodateien.

Und für die Musikstücke, die die Ermittler angeblich bei ihren Online-Recherchen auf dem Rechner der Frau fanden, werden nicht einmal die Schutzansprüche der Kläger belegt.

Wenn nun noch der Nachweis erbracht wird, dass die Privatermittler ohne staatliche Genehmigung arbeiteten, dann wird die gesamte Beweisführung der Kläger in Frage gestellt. Denn dann haben illegale Ermittler fehlerhafte Beweise geliefert und auf dieser Basis noch dazu gegen eine Unschuldige geklagt. Eine Kombination, die keinem Gericht gefallen dürfte. Schon gar nicht einem Geschworenengericht, wie es von Crain für die Verhandlung beantragt wurde.

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