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Kurz notiert
Weniger klebrig

Forschungsergebnisse von AMD haben gezeigt, dass Notebook-Käufer es hassen, wenn ihre neu erworbenen Windows-Geräte mit Intel-Prozessor mit Aufklebern signalisieren, was bereits bekannt ist: Dass sie mit Windows betrieben werden und über einen Intel-Chip verfügen. Die Aufkleber sind noch dazu verhasst, weil sie mit dem widerstandsfähigsten Kleber der Weltraumforschung aufgepappt werden, der nach Entfernung des redundanten Werbeunrats seine adhäsive Wirkung an den Härchen des Besitzers unter Beweis stellt. AMD reagiert auf diese Ergebnisse und will ab nächstem Jahr nur noch Aufkleber verwenden, die sich samt Kleber leicht ablösen lassen.

 

 
Billige Nummer

Gawker.com, auch verantwortlich für das Gadget-Magazin Gizmodo, hat unter wikileakileaks.org ein Wikileaks für Wikileaks-Geheimnisse gestartet. In der Hauptsache handelt es sich um Zeitungsartikel und Gawker-Artikel über Wikileaks und Julian Assange. Unnötig zu sagen, dass der "Polizeibericht über die sexuelle Belästigung", die Assange fälschlich vorgeworfen wurde, auch wieder aufgewärmt wird. Und zwar in Form einer von Gawker gekürzten Fassung eines Berichts der britischen Daily Mail. Dieser Bericht enthält allerdings nur intime, aber keine strafrechtlich relevanten Details.

 

 

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Piratenklage "umgeleitet" PDF  | Drucken |
Freitag, 17.08.2007

Auch die Kinder der streitbaren Mutter Patti Santangelo scheinen sich gegen die Piraterie-Klagen aus den Reihen der Musikindustrie geschickt zur Wehr zu setzen. Michelle und Robert Santangelo haben im Rahmen des Verfahrens neue Beklagte eingeführt und treten nun nicht mehr nur als Beklagte auf. In ihrer eigenen Klage beschuldigen sie unter anderem den Kazaa-Distributor Sharman Networks und den Provider AOL.

Zur Erinnerung: Der Musikverlag Elektra hatte stellvertretend für den Verband der Musikindustrie (RIAA) gegen Patti Santangelo geklagt. Sie sollte 1.000 Musikstücke via Kazaa zum Tausch angeboten haben. Doch den Beweis blieben die Kläger schuldig und gaben schließlich dieses Verfahren auf.

Stattdessen klagten sie gegen den 16 Jahre alten Sohn und die 20 Jahre alte Tochter. Diese haben nun aber eine "Third Party Complaint" formuliert, eine Ausweitung des Verfahrens gegen insgesamt drei Parteien. Beklagt wird nun zunächst ein junger Mann aus New York, der die Kazaa-Software ohne Wissen und Zustimmung der Beklagten installiert haben soll. Was dessen Rolle in dem Verfahren betrifft, wird man wohl den weiteren Verlauf abwarten müssen.

Als zweite beklagte Partei wird Sharman Networks genannt, denn die fehlerhafte Software und das ebenfalls fehlerhafte Netzwerk werden als ursächlich im Sinne des Klagezusammenhangs bezeichnet. Es sei den Kazaa-Nutzern aufgrund fehlender Hinweise unklar gewesen, dass sie die Musikstücke auf der Festplatte zum Tausch anbieten und damit aktiv einen Urheberrechtsverstoß begehen.

Außerdem habe Kazaa Warnmitteilungen des Musikverbands an die Kazaa-Nutzer gelöscht - und damit eine Warnung vor dem Fehlverhalten vereitelt. Eine Darstellung, wie man sie ähnlich aus einem weiteren Verfahren gegen Sharman Networks kennt.

Die Begründung der Klage gegen AOL als Provider der beiden Santangelos ist dagegen neu. Dem Online-Dienst wird vorgeworfen, sich selbst in Werbeschriften als ganz besonders kinder- und familiengerechter Provider darzustellen. Als solcher habe es AOL aber versäumt, die Kinder vor der illegalen Verbreitung der Musikstücke zu schützen.

Die den Eltern versprochenen Kontrollfunktionen habe AOL alle nicht ausgeübt, dadurch den Vertrag mit seinem Kunden gebrochen und eine "gefährliche Situation" für alle Betroffenen geschaffen. Gleichzeitig habe AOL aber seine Kontrollfunktionen in einem Punkt wahrgenommen: Der Dienst habe es verhindert, dass Warnungen der RIAA im Instant Messenger übermittelt werden konnten.

Womit dem Online-Dienst im Grunde das Funktionieren der Spam-Kontrollen vorgeworfen wird. Auch das ein recht interessantes Argument. Doch die Vorwürfe sind vom Gericht ernst zu nehmen und es wäre nicht das erste Mal, dass US-Gerichte Werbeversprechungen beim Wort nehmen.

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