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Kurz notiert
Schlichtung im Fall der Schnüffel-Notebooks

Das Verfahren des Schülers aus Pennsylvania, der gegen seine Schule wegen der heimlichen Überwachung via Webcam geklagt hatte, wird möglicherweise im Rahmen einer Schlichtung eingestellt. Die Anwälte beider Seiten haben sich auf einen Aufschub um einen Monat geeinigt. Es scheint außerdem auf beiden Seiten Interesse an einer schnellen und nicht zu teuren Lösung zu bestehen. Im Fall einer Schlichtung muss man davon ausgehen, dass die wahren Hintergründe der Überwachung nie öffentlich gemacht werden.

 

 
Kostenloser Zugang?

Mignon L. Clyburn, eine der fünf "Commissioner" der US-Rundfunkaufsicht FCC hat während einer Rede (PDF-Dokument) Pläne der Behörde erwähnt, einen Teil des Funk-Spektrums für eine Art Sozial-WiFi zu benutzen: Drahtloser Breitbandzugang, der entweder kostenlos sein wird oder zu sehr geringen Kosten verfügbar ist. Zu hohe Erwartungen sollte man an diese Aussage aber nicht richten, denn die FCC wäre nur in der Lage, die technischen bzw. rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Angebot zu schaffen. Für die Finanzierung müssten andere aufkommen.

 

 

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Piratenklage "umgeleitet" PDF  | Drucken |
Freitag, 17.08.2007

Auch die Kinder der streitbaren Mutter Patti Santangelo scheinen sich gegen die Piraterie-Klagen aus den Reihen der Musikindustrie geschickt zur Wehr zu setzen. Michelle und Robert Santangelo haben im Rahmen des Verfahrens neue Beklagte eingeführt und treten nun nicht mehr nur als Beklagte auf. In ihrer eigenen Klage beschuldigen sie unter anderem den Kazaa-Distributor Sharman Networks und den Provider AOL.

Zur Erinnerung: Der Musikverlag Elektra hatte stellvertretend für den Verband der Musikindustrie (RIAA) gegen Patti Santangelo geklagt. Sie sollte 1.000 Musikstücke via Kazaa zum Tausch angeboten haben. Doch den Beweis blieben die Kläger schuldig und gaben schließlich dieses Verfahren auf.

Stattdessen klagten sie gegen den 16 Jahre alten Sohn und die 20 Jahre alte Tochter. Diese haben nun aber eine "Third Party Complaint" formuliert, eine Ausweitung des Verfahrens gegen insgesamt drei Parteien. Beklagt wird nun zunächst ein junger Mann aus New York, der die Kazaa-Software ohne Wissen und Zustimmung der Beklagten installiert haben soll. Was dessen Rolle in dem Verfahren betrifft, wird man wohl den weiteren Verlauf abwarten müssen.

Als zweite beklagte Partei wird Sharman Networks genannt, denn die fehlerhafte Software und das ebenfalls fehlerhafte Netzwerk werden als ursächlich im Sinne des Klagezusammenhangs bezeichnet. Es sei den Kazaa-Nutzern aufgrund fehlender Hinweise unklar gewesen, dass sie die Musikstücke auf der Festplatte zum Tausch anbieten und damit aktiv einen Urheberrechtsverstoß begehen.

Außerdem habe Kazaa Warnmitteilungen des Musikverbands an die Kazaa-Nutzer gelöscht - und damit eine Warnung vor dem Fehlverhalten vereitelt. Eine Darstellung, wie man sie ähnlich aus einem weiteren Verfahren gegen Sharman Networks kennt.

Die Begründung der Klage gegen AOL als Provider der beiden Santangelos ist dagegen neu. Dem Online-Dienst wird vorgeworfen, sich selbst in Werbeschriften als ganz besonders kinder- und familiengerechter Provider darzustellen. Als solcher habe es AOL aber versäumt, die Kinder vor der illegalen Verbreitung der Musikstücke zu schützen.

Die den Eltern versprochenen Kontrollfunktionen habe AOL alle nicht ausgeübt, dadurch den Vertrag mit seinem Kunden gebrochen und eine "gefährliche Situation" für alle Betroffenen geschaffen. Gleichzeitig habe AOL aber seine Kontrollfunktionen in einem Punkt wahrgenommen: Der Dienst habe es verhindert, dass Warnungen der RIAA im Instant Messenger übermittelt werden konnten.

Womit dem Online-Dienst im Grunde das Funktionieren der Spam-Kontrollen vorgeworfen wird. Auch das ein recht interessantes Argument. Doch die Vorwürfe sind vom Gericht ernst zu nehmen und es wäre nicht das erste Mal, dass US-Gerichte Werbeversprechungen beim Wort nehmen.

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