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Kurz notiert
Weniger klebrig

Forschungsergebnisse von AMD haben gezeigt, dass Notebook-Käufer es hassen, wenn ihre neu erworbenen Windows-Geräte mit Intel-Prozessor mit Aufklebern signalisieren, was bereits bekannt ist: Dass sie mit Windows betrieben werden und über einen Intel-Chip verfügen. Die Aufkleber sind noch dazu verhasst, weil sie mit dem widerstandsfähigsten Kleber der Weltraumforschung aufgepappt werden, der nach Entfernung des redundanten Werbeunrats seine adhäsive Wirkung an den Härchen des Besitzers unter Beweis stellt. AMD reagiert auf diese Ergebnisse und will ab nächstem Jahr nur noch Aufkleber verwenden, die sich samt Kleber leicht ablösen lassen.

 

 
Billige Nummer

Gawker.com, auch verantwortlich für das Gadget-Magazin Gizmodo, hat unter wikileakileaks.org ein Wikileaks für Wikileaks-Geheimnisse gestartet. In der Hauptsache handelt es sich um Zeitungsartikel und Gawker-Artikel über Wikileaks und Julian Assange. Unnötig zu sagen, dass der "Polizeibericht über die sexuelle Belästigung", die Assange fälschlich vorgeworfen wurde, auch wieder aufgewärmt wird. Und zwar in Form einer von Gawker gekürzten Fassung eines Berichts der britischen Daily Mail. Dieser Bericht enthält allerdings nur intime, aber keine strafrechtlich relevanten Details.

 

 

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Trendwende bei eBay-Abmahnungen? PDF  | Drucken |
Montag, 20.08.2007

Rechtsanwalt Oliver Langer sieht in einer Entscheidung des OLG Düsseldorf das mögliche Ende für die bei eBay leider üblichen Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. In der fraglichen Entscheidung hat das Gericht den Streitwert von zuerst 15.000 Euro auf schließlich 900 Euro gesenkt.

Damit sinkt das Kostenrisiko für die Abgemahnten beträchtlich. Und der Ertrag für die Anwälte, die sich für Serienabmahnungen zur Verfügung stellen, ebenfalls.

Langer setzt seine Hoffnung wohl in erster Linie auf die Begründung des OLG, wonach es in der Praxis nicht sehr häufig vorkommt, dass ein Kaufinteressent sich wegen einer falschen Widerrufsbelehrung für das Angebot eines bestimmten Händlers entscheidet. Amtsgerichte und Landesgerichte könnten dieser Argumentation folgen und ebenfalls die Streitwerte in solchen Verfahren senken.

Womit der unbestreitbar vorhandene wirtschaftliche Anreiz zu solchen Abmahnungen verloren geht. Im Fall des Düsseldorfer Urteils sanken die Kosten einer Verfügung beispielsweise von fast 800 Euro auf gerade noch 100 Euro.

Doch die Gerichte können sich dieser Sicht anschließen, müssen es aber nicht. Und es ist sicher nicht der erste Fall, bei dem der - oft von den Klägern überhöht eingeschätzte - Streitwert gesenkt wird. Ob das Urteil des OLG wirklich die Trendwende bringt, bleibt also abzuwarten.

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