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| Keine IP-Speicherung im Log | | Drucken | |
| Montag, 01.10.2007 | ||||||||
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Gerade vor dem Hintergrund der Meldung, wonach das BKA die IP-Adressen von Besuchern der eigenen Web Site speichert und analysiert, liefert der Jurist Patrick Breyer (Daten-Speicherung.de) eine sehr interessante Pressemitteilung. Doch ihr Inhalt muss alle deutschen Informationsanbieter im Web interessieren. Der Jurist hat gegen das Bundesjustizministerium geklagt und dabei erfolgreich erstritten, dass keine IP-Daten von Besuchern des Ministeriums "über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus" gespeichert werden dürfen. Das Amtsgericht Berlin Mitte hatte diese Entscheidung bereits im März verkündet und das Landgericht Berlin bestätigte das Urteil im Wesentlichen. Die nun rechtskräftige Entscheidung könnte weit reichende Folgen haben, denn sie betrifft im Grunde alle Informationsanbieter im WWW. Jeder Anbieter mit Sitz in Deutschland, der in seinen Log Files die IP-Adressen speichert, kann zur Unterlassung verpflichtet werden. Eine entsprechende "Musterklage Internetportale" hat Breyer für diesen Zweck schon vorbereitet. Möglich werden diese Klagen, wenn sich der Kläger nicht auf das Bundesdatenschutzgesetz beruft, sondern auf Grundlage der Datenschutzvorschriften des Telemediengesetzes (TMG) argumentiert. Das macht eine zivilrechtliche Klage gegen alle Informationsabieter möglich, die in ihren Datenschutzerklärungen angeben, IP-Adressen zu speichern. Und - wie man leider feststellen muss - vereinfacht dieses Vorgehen auch eine neue Abmahnwelle gegen all jene, die IP-Adressen speichern, ohne dies im Sinne des Gesetzes (etwa: notwendig für Rechnungsstellung) begründen zu können.
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