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Kurz notiert
Weniger klebrig

Forschungsergebnisse von AMD haben gezeigt, dass Notebook-Käufer es hassen, wenn ihre neu erworbenen Windows-Geräte mit Intel-Prozessor mit Aufklebern signalisieren, was bereits bekannt ist: Dass sie mit Windows betrieben werden und über einen Intel-Chip verfügen. Die Aufkleber sind noch dazu verhasst, weil sie mit dem widerstandsfähigsten Kleber der Weltraumforschung aufgepappt werden, der nach Entfernung des redundanten Werbeunrats seine adhäsive Wirkung an den Härchen des Besitzers unter Beweis stellt. AMD reagiert auf diese Ergebnisse und will ab nächstem Jahr nur noch Aufkleber verwenden, die sich samt Kleber leicht ablösen lassen.

 

 
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Gawker.com, auch verantwortlich für das Gadget-Magazin Gizmodo, hat unter wikileakileaks.org ein Wikileaks für Wikileaks-Geheimnisse gestartet. In der Hauptsache handelt es sich um Zeitungsartikel und Gawker-Artikel über Wikileaks und Julian Assange. Unnötig zu sagen, dass der "Polizeibericht über die sexuelle Belästigung", die Assange fälschlich vorgeworfen wurde, auch wieder aufgewärmt wird. Und zwar in Form einer von Gawker gekürzten Fassung eines Berichts der britischen Daily Mail. Dieser Bericht enthält allerdings nur intime, aber keine strafrechtlich relevanten Details.

 

 

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Keine IP-Speicherung im Log PDF  | Drucken |
Montag, 01.10.2007

Gerade vor dem Hintergrund der Meldung, wonach das BKA die IP-Adressen von Besuchern der eigenen Web Site speichert und analysiert, liefert der Jurist Patrick Breyer (Daten-Speicherung.de) eine sehr interessante Pressemitteilung. Doch ihr Inhalt muss alle deutschen Informationsanbieter im Web interessieren.

Der Jurist hat gegen das Bundesjustizministerium geklagt und dabei erfolgreich erstritten, dass keine IP-Daten von Besuchern des Ministeriums "über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus" gespeichert werden dürfen. Das Amtsgericht Berlin Mitte hatte diese Entscheidung bereits im März verkündet und das Landgericht Berlin bestätigte das Urteil im Wesentlichen.

Die nun rechtskräftige Entscheidung könnte weit reichende Folgen haben, denn sie betrifft im Grunde alle Informationsanbieter im WWW. Jeder Anbieter mit Sitz in Deutschland, der in seinen Log Files die IP-Adressen speichert, kann zur Unterlassung verpflichtet werden. Eine entsprechende "Musterklage Internetportale" hat Breyer für diesen Zweck schon vorbereitet.

Möglich werden diese Klagen, wenn sich der Kläger nicht auf das Bundesdatenschutzgesetz beruft, sondern auf Grundlage der Datenschutzvorschriften des Telemediengesetzes (TMG) argumentiert. Das macht eine zivilrechtliche Klage gegen alle Informationsabieter möglich, die in ihren Datenschutzerklärungen angeben, IP-Adressen zu speichern.

Und - wie man leider feststellen muss - vereinfacht dieses Vorgehen auch eine neue Abmahnwelle gegen all jene, die IP-Adressen speichern, ohne dies im Sinne des Gesetzes (etwa: notwendig für Rechnungsstellung) begründen zu können.

 

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