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Kurz notiert
Schlichtung im Fall der Schnüffel-Notebooks

Das Verfahren des Schülers aus Pennsylvania, der gegen seine Schule wegen der heimlichen Überwachung via Webcam geklagt hatte, wird möglicherweise im Rahmen einer Schlichtung eingestellt. Die Anwälte beider Seiten haben sich auf einen Aufschub um einen Monat geeinigt. Es scheint außerdem auf beiden Seiten Interesse an einer schnellen und nicht zu teuren Lösung zu bestehen. Im Fall einer Schlichtung muss man davon ausgehen, dass die wahren Hintergründe der Überwachung nie öffentlich gemacht werden.

 

 
Kostenloser Zugang?

Mignon L. Clyburn, eine der fünf "Commissioner" der US-Rundfunkaufsicht FCC hat während einer Rede (PDF-Dokument) Pläne der Behörde erwähnt, einen Teil des Funk-Spektrums für eine Art Sozial-WiFi zu benutzen: Drahtloser Breitbandzugang, der entweder kostenlos sein wird oder zu sehr geringen Kosten verfügbar ist. Zu hohe Erwartungen sollte man an diese Aussage aber nicht richten, denn die FCC wäre nur in der Lage, die technischen bzw. rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Angebot zu schaffen. Für die Finanzierung müssten andere aufkommen.

 

 

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EMI verletzt Urheberrechte PDF  | Drucken |
Freitag, 02.11.2007

Robert Fripp, einziges dauerhaftes Mitglied der 1968 gegründeten Rock-Gruppe "King Crimson", berichtet in seinem Web Log über einen Urheberrechtsverstoß von unerwarteter Seite: Das britische Label EMI, das die Gruppe bis zum Jahr 2003 vermarktete, hat auch nach dem Ende des Vertrages noch von der Musik King Crimsons profitiert. Und zwar nicht nur durch den Verkauf von CDs, sondern auch durch den Onlione-Verkauf, der gar nicht Teil des Vertrages war.

Vielmehr stellt Fripp es so dar, dass der Online-Vertrieb für die Gruppe einer der wichtigsten Gründe war, den Vertrag zu beenden. Denn die erneuerte Fassung des Vertrages hätte King Crimson dazu gezwungen, dem Online-Verkauf zuzustimmen. Doch das wollten die Mitglieder der Gruppe nicht.

Warum, wird verständlich, wenn man die bisherigen Werke von King Crimson betrachtet. Im Unterschied zu vielen anderen Musikern sind auf den CDs der Band oft nur wenige Tracks enthälten. Fripp erwähnt dazu das Album "No Pussyfooting", das er zusammen mit Brian Eno produziert hat. Diese CD besteht aus gerade zwei Tracks.

Beim Online-Verkauf - etwa bei iTunes - könnte die gesamte CD also für zwei Mal 0,99 Dollar/Euro gekauft werden. Und damit weit unter dem Preis, den die CD im Ladenverkauf gebracht hätte. Daher ist Fripp auch nicht einverstanden, wenn EMI jetzt zum Ausgleich seine Online-Einnahmen aus dem nicht vereinbarten Verkauf anbietet.

Was den Musiker aber richtig sauer macht, ist die "Frechheit", mit der das Label den gesamten Vorgang als eine Art Kavaliersdelikt behandelt. Vor allem, weil EMI wie die anderen großen Labels auch, seine Kunden für jeden illegalen Download hart bestrafen möchte. Wenn EMI aber das Urhberrecht verletzt, geht man mit einem "Shit happens" über die ganze Sache hinweg. 

 

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