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| Versandkostenverzicht wettbewerbswidrig? | | Drucken | |
| Freitag, 14.12.2007 | ||||||||
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Amazon Frankreich wurde von einem "Tribunal de Grande Instance" (in etwa: Landesgericht) in Versailles zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt, weil der in Frankreich angebotene versandkostenfreie Verkauf von Büchern für gesetzeswidrig erkannt wurde. Auch in Frankreich gilt eine Form der Buchpreisbindung, wenngleich es den Händlern erlaubt ist, Nachlässe von bis zu 5% zu gewähren. Doch der Verzicht auf die Versandkosten hat das "Syndicat de la librairie française" auf die Barrikaden gebracht, weil die Händler darin eine Umgehung der Buchpreisbindung sehen. Doch trotz des ungünstigen Urteils darf Amazon weiterhin mit diesem Vorteil werben. Der Buchhändler will gegen die Entscheidung Berufung einlegen und das Urteil wird damit absehbar noch nicht rechtskräftig.
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