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Kurz notiert
Kostenloser Zugang?

Mignon L. Clyburn, eine der fünf "Commissioner" der US-Rundfunkaufsicht FCC hat während einer Rede (PDF-Dokument) Pläne der Behörde erwähnt, einen Teil des Funk-Spektrums für eine Art Sozial-WiFi zu benutzen: Drahtloser Breitbandzugang, der entweder kostenlos sein wird oder zu sehr geringen Kosten verfügbar ist. Zu hohe Erwartungen sollte man an diese Aussage aber nicht richten, denn die FCC wäre nur in der Lage, die technischen bzw. rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Angebot zu schaffen. Für die Finanzierung müssten andere aufkommen.

 

 
Jubiläum der geplatzten Träume

Heute vor 10 Jahren wurde von der NASDAQ ein Allzeit-Hoch erreicht und danach ging der Trend der Aktien für Jahre nur noch nach unten - die Börsen-Blase war geplatzt. Das Blog der NetworkWorld schwelgt ein wenig in Erinnerungen und liefert die Top 10 der Dot Com-Flops. Doch die wirklich großen Flops dieser Zeit (z.B. AOL übernimmt Time Warner) bleiben außen vor. 

 

 

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Private Ermittlungen illegal? PDF  | Drucken |
Montag, 17.12.2007

Die Musikindustrie scheint sich der Schwäche der Beweislage bei der juristischen Verfolgung von Fällen der Piraterie durchaus bewusst. Sony BMG (Bertelsmann) und Arista gg. Rhonda Crain haben als Kläger in einem Verfahren gegen eine "Piratin" auf die sonst üblichen Geldforderungen verzichtet. Obwohl es ursprünglich hieß, man habe bei den Ermittlungen 500 Raubkopien auf ihrem PC gefunden.

Doch diese Ermittlungen betreffen schon einen der Schwachpunkte, denn die Beklagte hatte in ihrer Klageerwiderung darauf verwiesen, dass die Zulässigkeit der Nachforschungen rechtlich fragwürdig ist. Die Kläger hatten hierzu die Firma MediaSentry beauftragt, deren Mitarbeiter damals vorwiegend Kazaa online durchsuchten, um in den "Shared Folders" der Benutzer Raubkopien zu finden.

Von den gefundenen "Beweisen" - gemeint sind Listen von Dateinamen - wurden Screenshots erstellt und die IP-Adresse des "Piraten" nebst Datum und Uhrzeit gespeichert. Doch dazu war MediaSentry nach Auffassung der Beklagten überhaupt nicht berechtigt, denn nach texanischem Gesetz dürfen nur lizenzierte Privatermittler solche Recherchen betreiben.

Dieser Behauptung hätten die Kläger entgegentreten müssen, um die eigenen Forderungen aufrecht erhalten zu können. Immerhin hätte man von der Beklagten zunächst ein Schlichtungsangebot gemacht, nach dem sie 4.500 Dollar hätte zahlen müssen. Andernfalls - so die Drohung der Kläger - müsse sie im Fall einer Klage bis zu 150.000 Dollar pro illegalem Musikstück zahlen.

Zu dieser Klage kam es dann, doch nun geben sich die Kläger mit einer Verpflichtungserklärung zufrieden, wonach die Beklagte künftig keine Urheberrechte der Kläger verletzt. Diese ansonsten unsanktionierte Verpflichtung wurde von der Klägerin unterzeichnet. Auf ihren Anwaltskosten bleibt sie allerdings sitzen.

 

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