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Kurz notiert
China kritisiert HP-Qualität

Die chinesische Generalbehörde für Qualitätsüberwachung hat Beschwerden von Verbrauchern (170 seit 2007) bestätigt, wonach importierte Geräte von Hewlett-Packard Mängel wie defekte Graphikkarten und Displays aufweisen. Außerdem biete HP nicht die "drei Garantien" der Rückerstattung, Ersatz oder Reparatur. Jetzt soll gemeinsam nach einer Lösung der Probleme gesucht werden. Wie viele Geräte HP nach China liefert, gibt Reuters nicht an. Doch 60% der Einnahmen des Unternehmens werden außerhalb der USA produziert und in den BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China) stiegen die Verkäufe im letzten Jahr um 41%.

 

 
Vaporlinsen?

Bei Slashdot.org begeistert man sich für die Forschung eines Wissenschaftlers aus Washington, der Kontaktlinsen mit Hilfe von "hunderten von LEDs" zu Cyborg-ähnlichen Sehhilfen umbaut. Das Posting bezieht sich auf ein Posting des Blogs Inhabitat, das sich auf ein Posting des Blogs designboom bezieht, das einen Artikel von justgetthere aus dem vergangenen Jahr referenziert, der wiederum auf einer Pressemitteilung (vgl. Archiv) der staatlichen Universität Washington vom Januar 2008 zu beruhen scheint. Im Mittelpunkt der Forschung steht dabei nach wie die Verträglichkeit der mit elektronischen Komponenten angereicherten Linsen. Bisher funktioniert keine einzige der LEDs und die Energieversorgung mit Solarzellen scheint auch nur "angedacht".

 

 

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Private Ermittlungen illegal? PDF  | Drucken |
Montag, 17.12.2007

Die Musikindustrie scheint sich der Schwäche der Beweislage bei der juristischen Verfolgung von Fällen der Piraterie durchaus bewusst. Sony BMG (Bertelsmann) und Arista gg. Rhonda Crain haben als Kläger in einem Verfahren gegen eine "Piratin" auf die sonst üblichen Geldforderungen verzichtet. Obwohl es ursprünglich hieß, man habe bei den Ermittlungen 500 Raubkopien auf ihrem PC gefunden.

Doch diese Ermittlungen betreffen schon einen der Schwachpunkte, denn die Beklagte hatte in ihrer Klageerwiderung darauf verwiesen, dass die Zulässigkeit der Nachforschungen rechtlich fragwürdig ist. Die Kläger hatten hierzu die Firma MediaSentry beauftragt, deren Mitarbeiter damals vorwiegend Kazaa online durchsuchten, um in den "Shared Folders" der Benutzer Raubkopien zu finden.

Von den gefundenen "Beweisen" - gemeint sind Listen von Dateinamen - wurden Screenshots erstellt und die IP-Adresse des "Piraten" nebst Datum und Uhrzeit gespeichert. Doch dazu war MediaSentry nach Auffassung der Beklagten überhaupt nicht berechtigt, denn nach texanischem Gesetz dürfen nur lizenzierte Privatermittler solche Recherchen betreiben.

Dieser Behauptung hätten die Kläger entgegentreten müssen, um die eigenen Forderungen aufrecht erhalten zu können. Immerhin hätte man von der Beklagten zunächst ein Schlichtungsangebot gemacht, nach dem sie 4.500 Dollar hätte zahlen müssen. Andernfalls - so die Drohung der Kläger - müsse sie im Fall einer Klage bis zu 150.000 Dollar pro illegalem Musikstück zahlen.

Zu dieser Klage kam es dann, doch nun geben sich die Kläger mit einer Verpflichtungserklärung zufrieden, wonach die Beklagte künftig keine Urheberrechte der Kläger verletzt. Diese ansonsten unsanktionierte Verpflichtung wurde von der Klägerin unterzeichnet. Auf ihren Anwaltskosten bleibt sie allerdings sitzen.

 

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