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Kurz notiert
Weniger klebrig

Forschungsergebnisse von AMD haben gezeigt, dass Notebook-Käufer es hassen, wenn ihre neu erworbenen Windows-Geräte mit Intel-Prozessor mit Aufklebern signalisieren, was bereits bekannt ist: Dass sie mit Windows betrieben werden und über einen Intel-Chip verfügen. Die Aufkleber sind noch dazu verhasst, weil sie mit dem widerstandsfähigsten Kleber der Weltraumforschung aufgepappt werden, der nach Entfernung des redundanten Werbeunrats seine adhäsive Wirkung an den Härchen des Besitzers unter Beweis stellt. AMD reagiert auf diese Ergebnisse und will ab nächstem Jahr nur noch Aufkleber verwenden, die sich samt Kleber leicht ablösen lassen.

 

 
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Gawker.com, auch verantwortlich für das Gadget-Magazin Gizmodo, hat unter wikileakileaks.org ein Wikileaks für Wikileaks-Geheimnisse gestartet. In der Hauptsache handelt es sich um Zeitungsartikel und Gawker-Artikel über Wikileaks und Julian Assange. Unnötig zu sagen, dass der "Polizeibericht über die sexuelle Belästigung", die Assange fälschlich vorgeworfen wurde, auch wieder aufgewärmt wird. Und zwar in Form einer von Gawker gekürzten Fassung eines Berichts der britischen Daily Mail. Dieser Bericht enthält allerdings nur intime, aber keine strafrechtlich relevanten Details.

 

 

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Private Ermittlungen illegal? PDF  | Drucken |
Montag, 17.12.2007

Die Musikindustrie scheint sich der Schwäche der Beweislage bei der juristischen Verfolgung von Fällen der Piraterie durchaus bewusst. Sony BMG (Bertelsmann) und Arista gg. Rhonda Crain haben als Kläger in einem Verfahren gegen eine "Piratin" auf die sonst üblichen Geldforderungen verzichtet. Obwohl es ursprünglich hieß, man habe bei den Ermittlungen 500 Raubkopien auf ihrem PC gefunden.

Doch diese Ermittlungen betreffen schon einen der Schwachpunkte, denn die Beklagte hatte in ihrer Klageerwiderung darauf verwiesen, dass die Zulässigkeit der Nachforschungen rechtlich fragwürdig ist. Die Kläger hatten hierzu die Firma MediaSentry beauftragt, deren Mitarbeiter damals vorwiegend Kazaa online durchsuchten, um in den "Shared Folders" der Benutzer Raubkopien zu finden.

Von den gefundenen "Beweisen" - gemeint sind Listen von Dateinamen - wurden Screenshots erstellt und die IP-Adresse des "Piraten" nebst Datum und Uhrzeit gespeichert. Doch dazu war MediaSentry nach Auffassung der Beklagten überhaupt nicht berechtigt, denn nach texanischem Gesetz dürfen nur lizenzierte Privatermittler solche Recherchen betreiben.

Dieser Behauptung hätten die Kläger entgegentreten müssen, um die eigenen Forderungen aufrecht erhalten zu können. Immerhin hätte man von der Beklagten zunächst ein Schlichtungsangebot gemacht, nach dem sie 4.500 Dollar hätte zahlen müssen. Andernfalls - so die Drohung der Kläger - müsse sie im Fall einer Klage bis zu 150.000 Dollar pro illegalem Musikstück zahlen.

Zu dieser Klage kam es dann, doch nun geben sich die Kläger mit einer Verpflichtungserklärung zufrieden, wonach die Beklagte künftig keine Urheberrechte der Kläger verletzt. Diese ansonsten unsanktionierte Verpflichtung wurde von der Klägerin unterzeichnet. Auf ihren Anwaltskosten bleibt sie allerdings sitzen.

 

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