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Kurz notiert
Schlichtung im Fall der Schnüffel-Notebooks

Das Verfahren des Schülers aus Pennsylvania, der gegen seine Schule wegen der heimlichen Überwachung via Webcam geklagt hatte, wird möglicherweise im Rahmen einer Schlichtung eingestellt. Die Anwälte beider Seiten haben sich auf einen Aufschub um einen Monat geeinigt. Es scheint außerdem auf beiden Seiten Interesse an einer schnellen und nicht zu teuren Lösung zu bestehen. Im Fall einer Schlichtung muss man davon ausgehen, dass die wahren Hintergründe der Überwachung nie öffentlich gemacht werden.

 

 
Kostenloser Zugang?

Mignon L. Clyburn, eine der fünf "Commissioner" der US-Rundfunkaufsicht FCC hat während einer Rede (PDF-Dokument) Pläne der Behörde erwähnt, einen Teil des Funk-Spektrums für eine Art Sozial-WiFi zu benutzen: Drahtloser Breitbandzugang, der entweder kostenlos sein wird oder zu sehr geringen Kosten verfügbar ist. Zu hohe Erwartungen sollte man an diese Aussage aber nicht richten, denn die FCC wäre nur in der Lage, die technischen bzw. rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Angebot zu schaffen. Für die Finanzierung müssten andere aufkommen.

 

 

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Der Präsident steht über dem Gesetz PDF  | Drucken |
Freitag, 04.04.2008

Die Hinweise verdichten sich, dass US-Präsident Bush und seine juristischen Berater schon unmittelbar nach den Terroranschlägen des Jahres 2001 und bis mindestens zum März 2003 der Überzeugung waren, das Amt des Präsidenten rechtfertige zu Kriegszeiten eine Aufhebung der verfassungsrechtlichen Schranken für den Schutz des Bürgers vor ungerechtfertigten Ermittlungen.

Die Annahme stützt sich unter anderem auf ein 37 Seiten umfassendes Memo des damaligen stellvertretenden Justizministers John Yoo, das dieser dem damaligen Präsidentenberater und späteren Justizminister Alberto Gonzales überließ. Dieses Dokument wurde bisher noch nicht öffentlich gemacht. Doch es wird in einer Fußnote eines weiteren Dokuments erwähnt, das im März 2003 verfasst wurde, und das im Rahmen eines FoIA-Informationsbegehrens der Bürgerrechtsbewegung ACLU übergeben wurde.

Die Anfrage stand in Zusammenhang mit den umstrittenen und in ihrem Ausmaß immer noch unbekannten Abhöraktionen der National Security Agency. Hierbei sollen die Telekommunikation und Internet-Nutzung Millionen US-Bürger durch den Auslandsnachrichtendienst NSA überwacht worden sein. Ein rechtswidriger Akt, wie man heute mehrheitlich kritisiert, denn der NSA ist es nicht gestattet, US-Bürger auszuspionieren.

Doch die Fußnote in einem Rechtsgutachten und auch die in diesem Gutachten im Jahr 2003 noch vertretene Rechtsauffassung lassen folgenden Schluss zu: Der Präsident und seine Berater gingen davon aus, dass solche Eingriffe in die Bürgerrechte als militärische Maßnahmen auf US-Boden zu betrachten sind. Und dass es das Recht des Oberbefehlshabers in Kriegszeiten ist, solche Maßnahmen anzuordnen. Auch wenn die verfassungsmäßig garantierten Rechte der Bürger darunter leiden.

Zu dieser Einschätzung fügt es sich, dass Bush vier führende Parteivertreter des Kongresses im Jahr 2001 wenige Tage nach Erhalt des Gutachtens über die von ihm angeordneten NSA-Maßnahmen unterrichtete. Wie diese Anordnung lautete, ist immer noch geheim. Heute distanziert das US-Justizministerium von der Ansicht, der Präsident könne sich über das Gesetz erheben. Doch eine erste offizielle Abweichung von dieser Position wurde erst im Januar 2006 formuliert.

Also einen Monat, nachdem die New York Times ihr ein Jahr lang gehütetes Geheimnis lüftete und erstmals über die massenhafte Überwachungsmaßnahmen bei US-Bürgern berichtete. Zuvor wurden wohl nicht nur die elektronische Überwachung in den USA, sondern auch die Menschenrechtsverletzungen und die Verstöße gegen die Genfer Konvention in Guantanamo Bay und andernorts durch das Gutachten rechtfertigt.

 

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