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| Abmahnwelle gegen "Bilderdiebe" in der Schweiz? | | Drucken | |
| Dienstag, 03.06.2008 | ||||||||
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Wie das schweizerische Magazin "20 Minuten" aktuell berichtet, macht die amerikanische Bilderagentur Getty Images zur Zeit im Rahmen einer Abmahnwelle Jagd auf Bilderdiebe im WWW. Wer dabei ertappt wird, ein Bild aus der Getty-Datenbank ohne Genehmigung im Web zu benutzen, muss mit horrenden Forderungen der Agentur rechnen. Wie es in dem Bericht des Magazins weiter heißt, benutzt Getty seit Neuestem eine speziell entwickelte Software eines Drittanbieters, mit der das Web nach nicht genehmigten Kopien durchforstet wird. Es handelt sich dabei höchstwahrscheinlich um den Dienst TinEye.com, über dessen neue, öffentliche Suchmaschine intern.de vor einigen Tagen berichtete. TinEye ist bisher nur als Dienstleister für die Suche nach Urheberrechtsverletzungen in Erscheinung getreten. Wobei Getty Images neben den Nachrichtenagenturen AP und AFP zu den Kunden des Dienstes zählt. Mit Unterstützung von TinEye ist es möglich, das Web quasi automatisiert nach Kopien abzusuchen, da dieser Dienst einen Fingerprint der gesuchten Bilder erstellt und nach Angaben des Betreibers sogar bearbeitete, nur noch ähnlich erscheinende Kopien der geschützten Werke findet. Die Chancen, bei dieser Suche fündig zu werden, sind durchaus hoch. Viele Benutzer sind mit der Problematik des Urheberrechts gar nicht vertraut und sehen kein Problem darin, im Web "gefundene" Bilder für eigene Zwecke zu übernehmen. Doch Getty scheint bei dieser Jagd keine Gnade zu kennen, wie das Beispiel einer Zahnprothetikerin zeigt. Die hatte ein "briefmarkengroßes" Bild im Web verwendet und soll dafür nun 2050 Franken (ca. 1.270 Euro) zahlen. Ein Vielfaches der Summe also, die sonst bei einer Bilderagentur für die Nutzungsrechte im Web verlangt würde. Von daher liegt es eigentlich nahe, dem fordernden Rechteinhaber in der Sache (z.B. Unterlassungsanspruch) zwar zuzustimmen, um die Geldforderung aber zu streiten. Doch leider muss in solchen Fällen nicht nur in der Schweiz einkalkuliert werden, dass der Streit auch mit Anwaltskosten verbunden sein kann. Und die sind selbst bei einem niedrigen Streitwert schnell erreicht. Vor allem, wenn sich auch die Gegenseite für ein Ausfechten des Konflikts entscheidet.
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