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Kurz notiert
Weniger klebrig

Forschungsergebnisse von AMD haben gezeigt, dass Notebook-Käufer es hassen, wenn ihre neu erworbenen Windows-Geräte mit Intel-Prozessor mit Aufklebern signalisieren, was bereits bekannt ist: Dass sie mit Windows betrieben werden und über einen Intel-Chip verfügen. Die Aufkleber sind noch dazu verhasst, weil sie mit dem widerstandsfähigsten Kleber der Weltraumforschung aufgepappt werden, der nach Entfernung des redundanten Werbeunrats seine adhäsive Wirkung an den Härchen des Besitzers unter Beweis stellt. AMD reagiert auf diese Ergebnisse und will ab nächstem Jahr nur noch Aufkleber verwenden, die sich samt Kleber leicht ablösen lassen.

 

 
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Gawker.com, auch verantwortlich für das Gadget-Magazin Gizmodo, hat unter wikileakileaks.org ein Wikileaks für Wikileaks-Geheimnisse gestartet. In der Hauptsache handelt es sich um Zeitungsartikel und Gawker-Artikel über Wikileaks und Julian Assange. Unnötig zu sagen, dass der "Polizeibericht über die sexuelle Belästigung", die Assange fälschlich vorgeworfen wurde, auch wieder aufgewärmt wird. Und zwar in Form einer von Gawker gekürzten Fassung eines Berichts der britischen Daily Mail. Dieser Bericht enthält allerdings nur intime, aber keine strafrechtlich relevanten Details.

 

 

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MySpace-Fall: Geschworene entscheiden für "schuldig" PDF  | Drucken |
Donnerstag, 27.11.2008

Die Geschworenen im so genannten "MySpace-Fall" haben entschieden. Die Angeklagte wurde in drei von vier Klagepunkten für schuldig befunden. Die Geschworenen haben aber gleichzeitig die einzelnen Tatvorwürfe als minder schwer beurteilt.

Der Ausgang des Verfahrens ist damit zwar weiterhin offen, denn es steht dem Richter beispielsweise immer noch frei, den Antrag der Verteidigung auf Abweisung der Klage anzunehmen. Doch gerade das ist wenig wahrscheinlich, denn das Argument der Verteidigung war es, dass die 49 Jahre alte Frau die MySpace-Nutzungsbedingungen nicht gelesen hatte, und dass sie deshalb auch nicht gegen diese Bedingungen verstoßen haben kann.

Wie man aber aus den Zeugenaussagen entnehmen kann, war ihr schon bewusst, dass sie einen Regelverstoß begeht, wenn sie unter einem erfundenen Namen ein Konto bei MySpace einrichtet, um damit gezielt ein 13 Jahre altes Mädchen zu demütigen. Noch dazu haben andere sie auf diesen Regelverstoß und das damit verbundene Unrecht aufmerksam gemacht. Und auch in den USA gilt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

So wird der Richter also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den Schuldspruch der Geschworenen anerkennen und auf dieser Grundlage ein Strafmaß bestimmen. Das wird nach den Verfahrensregeln der US-Bundesgerichte drei Jahre Haft und 300.000 Dollar Geldstrafe nicht überschreiten. Üblicherweise dürfte das Urteil sogar noch weit darunter liegen, wenn das Verhalten des Beklagten eine Schuldminderung zulässt.

Doch das ist in diesem Fall nicht ganz einfach zu erkennen, denn die Angeklagte hat die Aussage verweigert und ansonsten keine Reue gezeigt. Nach dem Urteil verließ sie "voller Wut" den Gerichtssaal.

Davon abgesehen wird die jetzt absehbare Entscheidung noch einige Diskussionen nach sich ziehen - und auch Probleme. Um das noch einmal klar zu machen: Der Schuldspruch der Geschworenen bezieht sich auf ein Gesetz, das die unautorisierte Nutzung von Computern verbietet. Dieses Gesetz kam bisher meist in Zusammenhang mit Hacker-Delikten zum Einsatz.

Im aktuellen Fall dagegen wurde es der 49 Jahre alten Mutter vorgeworfen, unautorisierten Zugang auf die MySpace-Server genommen zu haben, weil sie gegen die Nutzungsbedingungen von MySpace verstoßen hat. Diese Nutzungsbedingungen sehen unter anderem vor, dass die persönlichen Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden, und dass die Nutzung nicht erfolgt, um andere zu belästigen, oder zu schädigen.

Den "unautorisierten Zugriff auf einen Computer" mit einer Verletzung der Nutzungsbedingungen kausal zu begründen, wirft aber viele Fragen auf. Denn auf dieser Grundlage könnte man beispielsweise jeden Google-Nutzer als "Hacker" vor Gericht ziehen, der sein Google Mail-Konto mit Familienmitgliedern teilt, denn laut den Nutzungsbedingungen Googles ist nur die persönliche Nutzung gestattet. Ähnliches muss für jeden gelten, der in einem eBay-Prospekt eine externe Web-Adresse angibt. Auch das ist laut den Nutzungsbedingungen verboten.

Und wer bei der Nutzung von Microsofts Live-Suchmaschine eine Firefox-Installation in Verbindung mit einem Werbe-Blocker benutzt, müsste im Extremfall auch mit einer Haftstrafe rechnen. Denn die Nutzungsrichtlinien dort verbieten die Nutzung "auf eine Weise, die uns oder unseren Werbekunden (...) schadet".

Schon diese konstruierten Fälle dürften zeigen, wie stark das Konzept des "nicht-autorisierten Zugriffs auf einen Computer" im aktuellen Fall strapaziert wird. So tragisch der Ausgang des Falls angesichts des Selbstmordes einer 13jährigen war, so gefährlich ist es, den Rahmen der Gesetze so weit zu fassen. Ob diese weite Auslegung zulässig war, konnten die Geschworenen nicht entscheiden, denn das war nicht ihre Aufgabe, sondern die des Gerichts, das die Klage (bisher) angenommen hat.

Die Entscheidung wird somit vorläufig beim Vorsitzenden Richter bleiben -  der aber für Dezember bereits eine Anhörung für eine etwaige neue Verhandlung des Falls angesetzt hat.

Für den obersten Staatsanwalt Kaliforniens, der persönlich die Anklage übernommen hatte, war diese weite Auslegung kein Problem. Doch die Verteidigung unterstellt ihm dafür auch politische Motive. Denn der Staatsanwalt hat einen schweren Stand, nachdem sein Mentor George W. Bush das Amt verlässt. Eine "erfolgreiche" Klage im MySpace-Fall aber könnte sein Image aufpolieren. Denn das Gerechtigkeitsgefühl vieler Bürger machte die Angeklagte für den Tod der 13jährigen verantwortlich.

Auch wenn sie gegen kein Gesetz verstoßen hat, außer gegen die Nutzungsbedingungen von MySpace.

 

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