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Kurz notiert
Schlichtung im Fall der Schnüffel-Notebooks

Das Verfahren des Schülers aus Pennsylvania, der gegen seine Schule wegen der heimlichen Überwachung via Webcam geklagt hatte, wird möglicherweise im Rahmen einer Schlichtung eingestellt. Die Anwälte beider Seiten haben sich auf einen Aufschub um einen Monat geeinigt. Es scheint außerdem auf beiden Seiten Interesse an einer schnellen und nicht zu teuren Lösung zu bestehen. Im Fall einer Schlichtung muss man davon ausgehen, dass die wahren Hintergründe der Überwachung nie öffentlich gemacht werden.

 

 
Kostenloser Zugang?

Mignon L. Clyburn, eine der fünf "Commissioner" der US-Rundfunkaufsicht FCC hat während einer Rede (PDF-Dokument) Pläne der Behörde erwähnt, einen Teil des Funk-Spektrums für eine Art Sozial-WiFi zu benutzen: Drahtloser Breitbandzugang, der entweder kostenlos sein wird oder zu sehr geringen Kosten verfügbar ist. Zu hohe Erwartungen sollte man an diese Aussage aber nicht richten, denn die FCC wäre nur in der Lage, die technischen bzw. rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Angebot zu schaffen. Für die Finanzierung müssten andere aufkommen.

 

 

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Auf der Suche nach unbefangenen Richtern PDF  | Drucken |
Dienstag, 26.05.2009
Nachdem es Verdachtsmomente für einen Interessenkonflikt des Vorsitzenden Richters im schwedischen Verfahren gegen ThePirateBay.org gibt, steht eine Überprüfung des bei diesem Verfahren gefällten Urteils an. Es scheint aber schwierig, einen Richter zu finden, der keine zu engen Beziehungen zur Klägerseite hat.

Der zuständige Gerichtspräsident hatte zunächst eine Richterin für diese Überprüfung bestellt. Doch diese Entscheidung wurde kurz darauf wieder rückgängig gemacht, weil die Richterin ebenfalls dem industrienahen Interessenverband angehört, wie der Richter, dessen Urteil sie prüfen soll. Danach wurde ein weiterer Richter für die Überprüfung bestimmt, aber auch er gehört einer Forschungseinrichtung an, zu deren Mitgliedern zwei Vertreter der Klägerseite gehören.

Der Richter erklärt zwar, mit beiden Juristen nicht befreundet zu sein und sich üblicherweise mit anderen Rechtsbereichen als Urheberrecht zu beschäftigen. Dennoch räumt er ein, dass man auch ihm Befangenheit zum Vorwurf machen könnte.

Nun wird also voraussichtlich ein drittes Mal ein Richter bestimmt werden, um Überprüfung zu leiten. Sollte sich dabei der Verdacht eines Interessenkonfliktes des ursprünglichen Richters bestätigen, wird der Fall wohl noch einmal vor einem schwedischen Amtsgericht verhandelt. Andernfalls wird sich die nächste Instanz mit den Berufungsanträgen der Beklagten beschäftigen und gegebenenfalls ein neues Verfahren starten.

Schwierig wird es für die Piraten aber, sollte der Berufungsantrag abgewiesen werden. Doch damit rechnet zur Zeit wohl niemand. Die Justiz gibt sich nach den Vorwürfen der Befangenheit wohl auch Mühe, keinen Verdacht einer Vorverurteilung aufkommen zu lassen. Anträge der Kläger, die Piratenbucht per Verfügung zu schließen und den Betreibern einen Medien-Maulkorb zu verpassen, wurden jedenfalls zwischenzeitlich vom Gericht abgewiesen.

 

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