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Kurz notiert
China kritisiert HP-Qualität

Die chinesische Generalbehörde für Qualitätsüberwachung hat Beschwerden von Verbrauchern (170 seit 2007) bestätigt, wonach importierte Geräte von Hewlett-Packard Mängel wie defekte Graphikkarten und Displays aufweisen. Außerdem biete HP nicht die "drei Garantien" der Rückerstattung, Ersatz oder Reparatur. Jetzt soll gemeinsam nach einer Lösung der Probleme gesucht werden. Wie viele Geräte HP nach China liefert, gibt Reuters nicht an. Doch 60% der Einnahmen des Unternehmens werden außerhalb der USA produziert und in den BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China) stiegen die Verkäufe im letzten Jahr um 41%.

 

 
Vaporlinsen?

Bei Slashdot.org begeistert man sich für die Forschung eines Wissenschaftlers aus Washington, der Kontaktlinsen mit Hilfe von "hunderten von LEDs" zu Cyborg-ähnlichen Sehhilfen umbaut. Das Posting bezieht sich auf ein Posting des Blogs Inhabitat, das sich auf ein Posting des Blogs designboom bezieht, das einen Artikel von justgetthere aus dem vergangenen Jahr referenziert, der wiederum auf einer Pressemitteilung (vgl. Archiv) der staatlichen Universität Washington vom Januar 2008 zu beruhen scheint. Im Mittelpunkt der Forschung steht dabei nach wie die Verträglichkeit der mit elektronischen Komponenten angereicherten Linsen. Bisher funktioniert keine einzige der LEDs und die Energieversorgung mit Solarzellen scheint auch nur "angedacht".

 

 

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BGH fasst "rechtmissbräuchliche Anmeldung" enger PDF  | Drucken |
Freitag, 29.05.2009
Der Bundesgerichtshof hat in einem zur Veröffentlichung anstehenden Urteil (I ZR 135/06, Update: Urteil ist inzwischen online) den Spielraum für den Domain-Handel noch weiter gefasst und die Klage eines Unternehmers gegen einen Domain-Händler auf Freigabe der Domain abgewiesen, obwohl der Käger über einen Markeneintrag verfügt und die in der Domain enthaltene Abkürzung seit 2001 zur Unternehmenskennzeichnung nutzt.

Es ging in dem Rechtsstreit konkret um die Domain ahd.de, die von einem Domain-Händler im Jahr 1997 registriert worden war. Auf dieser Domain wurden keine Inhalte veröffentlicht, sieht man von einem Baustellenschild ab, das bis zum Jahr 2002 darauf präsentiert wurde. Im Jahr 2001 allerdings hatte ein EDV-Dienstleistungsunternehmen den Domain-Händler unter Verweis auf seinen Markenanspruch zur Freigabe der Domain aufgefordert.

Im Anschluss wurde zunächst zwischen beiden Seiten über eine Übernahme verhandelt, was aber schließlich erfolglos aufgegeben wurde. Das EDV-Unternehmen verlangte im Jahr 2003 per Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Im Lauf des dann folgenden Rechtsstreits wurden auf der Domain Inhalte hinterlegt, die die Benutzung des Kürzels "ahd" rechtfertigen sollten. Es wurden Inhalte und Links zum Thema "althochdeutsch" eingepflegt.

Doch das LG Hamburg und auch das OLG Hamburg zeigten sich dadurch nicht beeindruckt. Wie in vielen anderen Fällen ging man von einer rechtsmissbräuchlichen Anmeldung der Domain aus, weil man keinen ernsthaften Benutzungswillen erkannte und die Domain nur registriert worden war, um sie sich vom "Inhaber eines entsprechenden Kennzeichen- oder Namensrechtes abkaufen zu lassen". Womit in groben Zügen der Tatbestand des "Domain Cybersquatting" beschrieben wäre.

Der BGH weicht aber von dieser Einschätzung ab. Da das Kennzeichen erst ab 2001 zur Kennzeichnung genutzt worden war, der Domain-Händler die Domain aber schon im Jahr 1997 registriert hatte, konnte es bei der Registrierung nicht um die konkrete Behinderung des Klägers gehen. Da der Domain-Handel ausdrücklich nicht verboten ist und der Händler die Domain berechtigt registrieren konnte, war das Urteil also insofern aufzuheben, als es um die Freigabe der Domain geht.

Der Händler darf die Domain behalten und auch benutzen. Es ist ihm lediglich untersagt, die Domain für Zwecke zu benutzen, bei denen er den geschäftlichen Betrieb des EDV-Unternehmens stören könnte.  

 

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