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Kurz notiert
China kritisiert HP-Qualität

Die chinesische Generalbehörde für Qualitätsüberwachung hat Beschwerden von Verbrauchern (170 seit 2007) bestätigt, wonach importierte Geräte von Hewlett-Packard Mängel wie defekte Graphikkarten und Displays aufweisen. Außerdem biete HP nicht die "drei Garantien" der Rückerstattung, Ersatz oder Reparatur. Jetzt soll gemeinsam nach einer Lösung der Probleme gesucht werden. Wie viele Geräte HP nach China liefert, gibt Reuters nicht an. Doch 60% der Einnahmen des Unternehmens werden außerhalb der USA produziert und in den BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China) stiegen die Verkäufe im letzten Jahr um 41%.

 

 
Vaporlinsen?

Bei Slashdot.org begeistert man sich für die Forschung eines Wissenschaftlers aus Washington, der Kontaktlinsen mit Hilfe von "hunderten von LEDs" zu Cyborg-ähnlichen Sehhilfen umbaut. Das Posting bezieht sich auf ein Posting des Blogs Inhabitat, das sich auf ein Posting des Blogs designboom bezieht, das einen Artikel von justgetthere aus dem vergangenen Jahr referenziert, der wiederum auf einer Pressemitteilung (vgl. Archiv) der staatlichen Universität Washington vom Januar 2008 zu beruhen scheint. Im Mittelpunkt der Forschung steht dabei nach wie die Verträglichkeit der mit elektronischen Komponenten angereicherten Linsen. Bisher funktioniert keine einzige der LEDs und die Energieversorgung mit Solarzellen scheint auch nur "angedacht".

 

 

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Facebook-Klage gg. StudiVZ abgewiesen PDF  | Drucken |
Dienstag, 16.06.2009
Facebook ist mit seinem Rechtsstreit gegen das deutsche StudiVZ an die Wand gefahren. Das Kölner Landgericht hat die Klage der Amerikaner abgewiesen (Az: 33 O 374/08) und den Klägern nach Angaben des Handelblatts auch noch die Leviten gelesen.

Die Klage in Deutschland hatte Facebook angestrengt, nachdem in den USA bereits eine ähnlich begründete Klage vom Stapel gelassen worden war. Die Facebook-Betreiber warfen dem deutschen Netzwerk vor, was zumindest in der Anfangszeit dieses Dienstes unübersehbar war: Man hatte bei dem amerikanischen Vorbild und seinem Erscheinungsbild heftig abgekupfert, als man StudiVZ entwickelte.

Doch darin sah das Kölner Gericht kein rechtliches Problem, denn StudiVZ war keine Täuschungsabsicht vorzuwerfen. Da Facebook sich zur Zeit der Gründung noch nicht in Deutschland tummelte, konnte man auch nicht davon ausgehen, dass deutsche Benutzer getäuscht werden sollten. Niemand machte ihnen vor, sich bei FaceBook aufzuhalten.

Ein Nachweis der Urheberrechtsverletzung ist ebenfalls nicht erfolgt. Laut Handelsblatt waren die Vorwürfe der Amerikaner noch nicht einmal "konkret genug gewesen, um einen Vergleich der Quellcodes durch einen Sachverständigen zu rechtfertigen". Die bloße Anpassung Farbwahl und ein ähnlich karger Aufbau der Seiten genügten dem Gericht also nicht, um eine Klage zu rechtfertigen. Was aber noch nicht bedeuten muss, dass Facebook auf die Möglichkeit eines Revisionsantrags verzichtet.

 

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