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Kurz notiert
Weniger klebrig

Forschungsergebnisse von AMD haben gezeigt, dass Notebook-Käufer es hassen, wenn ihre neu erworbenen Windows-Geräte mit Intel-Prozessor mit Aufklebern signalisieren, was bereits bekannt ist: Dass sie mit Windows betrieben werden und über einen Intel-Chip verfügen. Die Aufkleber sind noch dazu verhasst, weil sie mit dem widerstandsfähigsten Kleber der Weltraumforschung aufgepappt werden, der nach Entfernung des redundanten Werbeunrats seine adhäsive Wirkung an den Härchen des Besitzers unter Beweis stellt. AMD reagiert auf diese Ergebnisse und will ab nächstem Jahr nur noch Aufkleber verwenden, die sich samt Kleber leicht ablösen lassen.

 

 
Billige Nummer

Gawker.com, auch verantwortlich für das Gadget-Magazin Gizmodo, hat unter wikileakileaks.org ein Wikileaks für Wikileaks-Geheimnisse gestartet. In der Hauptsache handelt es sich um Zeitungsartikel und Gawker-Artikel über Wikileaks und Julian Assange. Unnötig zu sagen, dass der "Polizeibericht über die sexuelle Belästigung", die Assange fälschlich vorgeworfen wurde, auch wieder aufgewärmt wird. Und zwar in Form einer von Gawker gekürzten Fassung eines Berichts der britischen Daily Mail. Dieser Bericht enthält allerdings nur intime, aber keine strafrechtlich relevanten Details.

 

 

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Facebook-Klage gg. StudiVZ abgewiesen PDF  | Drucken |
Dienstag, 16.06.2009
Facebook ist mit seinem Rechtsstreit gegen das deutsche StudiVZ an die Wand gefahren. Das Kölner Landgericht hat die Klage der Amerikaner abgewiesen (Az: 33 O 374/08) und den Klägern nach Angaben des Handelblatts auch noch die Leviten gelesen.

Die Klage in Deutschland hatte Facebook angestrengt, nachdem in den USA bereits eine ähnlich begründete Klage vom Stapel gelassen worden war. Die Facebook-Betreiber warfen dem deutschen Netzwerk vor, was zumindest in der Anfangszeit dieses Dienstes unübersehbar war: Man hatte bei dem amerikanischen Vorbild und seinem Erscheinungsbild heftig abgekupfert, als man StudiVZ entwickelte.

Doch darin sah das Kölner Gericht kein rechtliches Problem, denn StudiVZ war keine Täuschungsabsicht vorzuwerfen. Da Facebook sich zur Zeit der Gründung noch nicht in Deutschland tummelte, konnte man auch nicht davon ausgehen, dass deutsche Benutzer getäuscht werden sollten. Niemand machte ihnen vor, sich bei FaceBook aufzuhalten.

Ein Nachweis der Urheberrechtsverletzung ist ebenfalls nicht erfolgt. Laut Handelsblatt waren die Vorwürfe der Amerikaner noch nicht einmal "konkret genug gewesen, um einen Vergleich der Quellcodes durch einen Sachverständigen zu rechtfertigen". Die bloße Anpassung Farbwahl und ein ähnlich karger Aufbau der Seiten genügten dem Gericht also nicht, um eine Klage zu rechtfertigen. Was aber noch nicht bedeuten muss, dass Facebook auf die Möglichkeit eines Revisionsantrags verzichtet.

 

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