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Kurz notiert
Schlichtung im Fall der Schnüffel-Notebooks

Das Verfahren des Schülers aus Pennsylvania, der gegen seine Schule wegen der heimlichen Überwachung via Webcam geklagt hatte, wird möglicherweise im Rahmen einer Schlichtung eingestellt. Die Anwälte beider Seiten haben sich auf einen Aufschub um einen Monat geeinigt. Es scheint außerdem auf beiden Seiten Interesse an einer schnellen und nicht zu teuren Lösung zu bestehen. Im Fall einer Schlichtung muss man davon ausgehen, dass die wahren Hintergründe der Überwachung nie öffentlich gemacht werden.

 

 
Kostenloser Zugang?

Mignon L. Clyburn, eine der fünf "Commissioner" der US-Rundfunkaufsicht FCC hat während einer Rede (PDF-Dokument) Pläne der Behörde erwähnt, einen Teil des Funk-Spektrums für eine Art Sozial-WiFi zu benutzen: Drahtloser Breitbandzugang, der entweder kostenlos sein wird oder zu sehr geringen Kosten verfügbar ist. Zu hohe Erwartungen sollte man an diese Aussage aber nicht richten, denn die FCC wäre nur in der Lage, die technischen bzw. rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Angebot zu schaffen. Für die Finanzierung müssten andere aufkommen.

 

 

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Gekaufter Master-Titel macht Zeugen unglaubwürdig PDF  | Drucken |
Montag, 01.02.2010
In dem schon vor Jahren von BSkyB begonnenen Verfahren gegen die heutige Hewlett Packard-Tochter Electronic Data Systems (EDS) wegen Vertragsverletzung kam es in der vergangenen Woche zu einer Entscheidung. Ein Zeuge des beklagten Unternehmens wurde vom Gericht für unglaubwürdig befunden, weil er einen akademischen Grad im Internet erworben hat.

Der auf das Jahr 2000 zurückgehende Fall betrifft die damalige Beauftragung von EDS durch BSkyB. Der IT-Dienstleister wurde mit der Entwicklung eines CRM-Systems beauftragt, erledigte die Arbeiten aber nicht fristgemäß und auch nicht zur Zufriedenheit des Auftraggebers. Weil schließlich ein anderer Dienstleister den Auftrag übernehmen musste, summierte sich der Schaden schließlich auf über 700 Millionen Pfund.

In dieser Situation war die Aussage eines früheren leitenden EDS-Angestellten der CRM-Abteilung von besonderer Bedeutung. Doch die Glaubwürdigkeit des Managers konnte durch die Klägeranwälte nachhaltig geschädigt werden. Nicht nur, weil der Abteilungsleiter sich mit einem MBA (Master of Business Administration) schmückte, der von der Concordia College und University auf den amerikanischen Virgin Islands ausgestellt worden war. Bei dieser nicht anerkannten Bildungseinrichtung kann der Interessent schon innerhalb von 24 Stunden einen akademischen Grad aufgrund seiner Lebenserfahrung erhalten.

Der MBA des Zeugen war also gekauft, was aber das Gericht noch hätte durchgehen lassen, wären da nicht noch weitere Lügen hinzugekommen. In seiner Aussage beschrieb er nämlich detailliert, wie er auf den Inseln arbeitete und studierte. Dadurch hatte der Beklagte "seine verblüffende Fähigkeit unter Beweis gestellt, unehrlich zu sein". Weshalb das Gericht seine Zeugenaussage schließlich verwarf.

Für diese Entscheidung irrelevant, aber dennoch ein besonderes Schmankerl war der Vortrag eines Klägeranwalts. Der hatte für seinen Hund akademische Würden bei der karibischen "Diplommühle" bestellt und auch erhalten - mit einer höheren Punktezahl als sie der Zeuge erreicht hatte.

 

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