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Kurz notiert
China kritisiert HP-Qualität

Die chinesische Generalbehörde für Qualitätsüberwachung hat Beschwerden von Verbrauchern (170 seit 2007) bestätigt, wonach importierte Geräte von Hewlett-Packard Mängel wie defekte Graphikkarten und Displays aufweisen. Außerdem biete HP nicht die "drei Garantien" der Rückerstattung, Ersatz oder Reparatur. Jetzt soll gemeinsam nach einer Lösung der Probleme gesucht werden. Wie viele Geräte HP nach China liefert, gibt Reuters nicht an. Doch 60% der Einnahmen des Unternehmens werden außerhalb der USA produziert und in den BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China) stiegen die Verkäufe im letzten Jahr um 41%.

 

 
Vaporlinsen?

Bei Slashdot.org begeistert man sich für die Forschung eines Wissenschaftlers aus Washington, der Kontaktlinsen mit Hilfe von "hunderten von LEDs" zu Cyborg-ähnlichen Sehhilfen umbaut. Das Posting bezieht sich auf ein Posting des Blogs Inhabitat, das sich auf ein Posting des Blogs designboom bezieht, das einen Artikel von justgetthere aus dem vergangenen Jahr referenziert, der wiederum auf einer Pressemitteilung (vgl. Archiv) der staatlichen Universität Washington vom Januar 2008 zu beruhen scheint. Im Mittelpunkt der Forschung steht dabei nach wie die Verträglichkeit der mit elektronischen Komponenten angereicherten Linsen. Bisher funktioniert keine einzige der LEDs und die Energieversorgung mit Solarzellen scheint auch nur "angedacht".

 

 

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StreetView-Streit geht weiter PDF  | Drucken |
Montag, 01.02.2010
Der Rechtsstreit um den Kamerawagen von Google Street View, der ohne Genehmigung eine Privatstraße in Pennsylvania befahren hat, ist doch noch nicht ausgestanden. Ein US-Berufungsgericht hat dem Revisionsantrag teilweise stattgegeben. Allerdings mit der Einschränkung, dass ohne weiteren Nachweis eines Schadens nur auf 1 Dollar Schadensersatz geklagt werden darf.

Damit wird das Verfahren - wenn überhaupt - zu einem Streit um rechtliche Prinzipien. In eben diesem Sinne wurde auch die weitere Entscheidung der 1. Instanz bestätigt, dass durch die StreetView-Fotos die Privatsphäre des klagenden Ehepaars nicht verletzt wurde. Im Berufungsverfahren soll es einzig um die Frage gehen, ob sich Google eines "Trespassing"-Deliktes schuldig gemacht hat.

Diese Deliktgruppe mit "Hausfriedensbruch" oder "Überschreiten von Grenzen" zu übersetzen greift etwas zu kurz. Ein Trespassing kann immer dann beobachtet werden, wenn ein Dritter die Sache eines Anderen ohne dessen Wissen oder sogar gegen dessen Willen in irgend einer Form in Besitz nimmt. Auch wenn dies nur kurzfristig und ohne weiteren Schaden für den Betroffenen erfolgt. In einem authentischen Fall wurde beispielsweise vor Jahren ein Mann des Trespassing bezichtigt, weil er die Kamera eines anderen Passagiers an einem Flughafen in die Hand genommen und unbeschädigt wieder zurückgelegt hatte.

Im Fall des Ehepaars aus Pennsylvania ging es bei dem Trespassing-Vorwurfs um das Befahren einer Straße, die als Privatstraße gekennzeichnet ist sowie um das Benutzen einer Grundstückseinfahrt. Wobei die Kläger meinen, man dürfe das Benutzen der Wege nicht herunterspielen, nur weil beispielsweise ein in die Irre geleiteter Fahrer diese Strecken ungestraft benutzen dürfte.

Man dürfe nicht vergessen, dass die Kamera auf dem Dach des Fahrzeugs sowie die gesamte Technologie Googles dem Übergriff einen anderen Kontext gebe. Vor diesem Hintergrund müsse das Vorgehen des Unternehmens beurteilt werden.

 

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