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Kurz notiert
Weniger klebrig

Forschungsergebnisse von AMD haben gezeigt, dass Notebook-Käufer es hassen, wenn ihre neu erworbenen Windows-Geräte mit Intel-Prozessor mit Aufklebern signalisieren, was bereits bekannt ist: Dass sie mit Windows betrieben werden und über einen Intel-Chip verfügen. Die Aufkleber sind noch dazu verhasst, weil sie mit dem widerstandsfähigsten Kleber der Weltraumforschung aufgepappt werden, der nach Entfernung des redundanten Werbeunrats seine adhäsive Wirkung an den Härchen des Besitzers unter Beweis stellt. AMD reagiert auf diese Ergebnisse und will ab nächstem Jahr nur noch Aufkleber verwenden, die sich samt Kleber leicht ablösen lassen.

 

 
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Gawker.com, auch verantwortlich für das Gadget-Magazin Gizmodo, hat unter wikileakileaks.org ein Wikileaks für Wikileaks-Geheimnisse gestartet. In der Hauptsache handelt es sich um Zeitungsartikel und Gawker-Artikel über Wikileaks und Julian Assange. Unnötig zu sagen, dass der "Polizeibericht über die sexuelle Belästigung", die Assange fälschlich vorgeworfen wurde, auch wieder aufgewärmt wird. Und zwar in Form einer von Gawker gekürzten Fassung eines Berichts der britischen Daily Mail. Dieser Bericht enthält allerdings nur intime, aber keine strafrechtlich relevanten Details.

 

 

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Video-Anbieter werden Fernsehunternehmen gleichgestellt PDF  | Drucken |
Mittwoch, 03.02.2010
Italiens Regierung, an deren Spitze der größte Fernsehunternehmer des Landes steht, will die für das konventionelle Fernsehen geltende Rechtslage auch auf Video-Anbieter im Internet angewendet sehen. Was zunächst einmal im Sinne der TV-Sender die Kontrollmöglichkeiten über die Video-Verbreitung ausweitet.

Das bestätigt auch der stellvertretende Kommunikationsminister des Landes, Paolo Romani, der von der Etablierung einer Grundregel spricht. "Wer urheberrechtlich geschütztes Material verwendet, der wird als Rundfunkanbieter angesehen, der mit anderen Rundfunkanbietern auf gleichem Niveau steht".

Im Klartext heißt das zunächst einmal, dass Video-Anbieter im Internet künftig eine Genehmigung des Ministeriums für den Betrieb ihres Unternehmens einholen müssen. Es bedeutet weiter, dass bei der Übernahme von Video-Clips anderer Fernsehstationen die entsprechenden Zahlungen geleistet werden müssen. Und es bedeutet auch, dass der Anbieter die rechtliche Verantwortung für die Inhalte übernimmt. Wird in einem Video-Beitrag etwa eine Verleumdung geäußert, kann der Video-Anbieter dafür verantwortlich gemacht werden.

Von der neuen Rechtslage dürften in erster Linie bereits bestehende Video-Dienste wie YouTube betroffen sein, die in Italien ohnehin schon unter verschärften Bedingungen arbeiten müssen. Doch wie sieht es mit anderen Sites aus, die Inhalte etwa von YouTube auf den eigenen Seiten einbetten und damit "zu eigen machen"? Dieser Punkt scheint bisher noch weitgehend ungeklärt.

Google und Yahoo haben zwar auch in dieser Hinsicht Kritik angemeldet und Romani hat angeblich bereits eingelenkt. Die Verordnung soll demnach so angepasst werden, dass "individuelle Blogger" nicht davon betroffen sind. Doch das wird trotzdem bedeuten, dass jeder Video-Einsatz auf einer italienischen Web Site zu einem riskanten Unterfangen wird. Vor allem dann, wenn es um Videos geht, bei denen italienische Programme ohne Genehmigung kopiert und bei einem Online-Dienst abgelegt wurden, der nicht in Italien als Fernsehunternehmen registriert ist.

 

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