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| Leipziger übergibt 1.500 Domains an Hotelgruppe | | Drucken | |
| Donnerstag, 04.02.2010 | ||||||||
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Das Schiedsgericht der WIPO hat im Januar den bisher vermutlich umfangreichsten Fall einer Domain-Streitigkeit geschlichtet. Über 1.500 Domains, registriert von einem deutschen Geschäftsmann, werden an die Six Continents Hotels Inc. übertragen, einem Tochterunternehmen der InterContinental Hotels Gruppe. Der Beschwerdegegner in dem Verfahren, Daniel K. aus Leipzig, soll nach Angaben des WIPO-Schiedsrichters insgesamt über 70.000 Domains besitzen und sein Unternehmen sorgte im Jahr 2008 mit dem Kauf der bis dahin teuersten Domain (kredit.de) für Aufsehen. Die insgesamt 1.542 Domains, wegen der sich InterContinental beschwerte, dienten offenbar dazu, Hotelsuchende zur Benutzung einer Hoteldatenbank (hotelreservation.com) zu bringen. Außerdem kamen nach Angaben des Schiedsgerichts auch die unvermeidlichen Google-Anzeigen zum Einsatz. Die Domains folgten dabei meist dem Muster Markenname plus Ortsangabe (z.B. holiday-inn-amsterdam.com) und auf den Seiten dieser Domains wurden neben Hotel- beziehungsweise Stadtinformationen auch Bilder gezeigt, die entweder Googles Bilderdienst Panoramio entnommen scheinen, oder "in zumindest einigen Fällen extrem den Fotos ähneln, die auf den Seiten der Beschwerdeführer erscheinen". Angesichts dieser Situation wundert es kaum, dass der Schiedsrichter der Beschwerde in allen Punkten zustimmte. Die Beschwerdeführer verfügen über die notwendigen Markeneintragungen, die Domains sind diesen Marken verwirrend ähnlich, der Beschwerdegegner hat keine legitimes Interesse und er handelt in böswilliger Absicht ("bad faith"). Der Beschwerdegegner wiederum reagierte auf das WIPO-Verfahren nicht mit einer angemessenen Erwiderung. Er schickte schließlich einen Stellvertreter ins Rennen, der noch vor dem Abschluss des Verfahrens telefonisch bekannt gab, dass K. zur Übertragung der Domains bereit ist. Das wollte InterContinental zwar nicht annehmen, sondern bestand auf einer Entscheidung der WIPO. Doch man bat das Schiedsgericht darum, dieses Angebot bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.
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