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Kurz notiert
Schlichtung im Fall der Schnüffel-Notebooks

Das Verfahren des Schülers aus Pennsylvania, der gegen seine Schule wegen der heimlichen Überwachung via Webcam geklagt hatte, wird möglicherweise im Rahmen einer Schlichtung eingestellt. Die Anwälte beider Seiten haben sich auf einen Aufschub um einen Monat geeinigt. Es scheint außerdem auf beiden Seiten Interesse an einer schnellen und nicht zu teuren Lösung zu bestehen. Im Fall einer Schlichtung muss man davon ausgehen, dass die wahren Hintergründe der Überwachung nie öffentlich gemacht werden.

 

 
Kostenloser Zugang?

Mignon L. Clyburn, eine der fünf "Commissioner" der US-Rundfunkaufsicht FCC hat während einer Rede (PDF-Dokument) Pläne der Behörde erwähnt, einen Teil des Funk-Spektrums für eine Art Sozial-WiFi zu benutzen: Drahtloser Breitbandzugang, der entweder kostenlos sein wird oder zu sehr geringen Kosten verfügbar ist. Zu hohe Erwartungen sollte man an diese Aussage aber nicht richten, denn die FCC wäre nur in der Lage, die technischen bzw. rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Angebot zu schaffen. Für die Finanzierung müssten andere aufkommen.

 

 

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Legale Erpressung PDF  | Drucken |
Freitag, 05.02.2010
Der britische Lord Lucas hat in einer Rede vor dem House of Lords die gängige Praxis der anwaltlichen Drohbriefe der Musikindustrie an mutmaßliche Musikpiraten in Großbritannien als legale Erpressung bezeichnet.

Das Argument des Abgeordneten ist einfach: Wenn ein Verbraucher ein Schreiben der Kanzlei ACS:Law Solicitors erhält, einer von den Musikunternehmen bevorzugten "Law Firm", dann wird ein mangelndes Gleichgewicht der Kräfte spürbar. Denn für den angeblichen Piraten bedeutet dieses Schreiben, dass er sich entweder der Forderung beugt und einen Betrag zwischen 500 Pfund und 1.000 Pfund bezahlt, um einer Klage zu entgehen. Oder er lässt sich auf das Risiko eines Prozesses ein, was im Fall einer Niederlage einen Verlust von 10.000 Pfund bedeuten kann. Die Niederlage ist aber nicht auszuschließen, weil der Verbraucher die vermeintlichen Beweise der Kläger nicht widerlegen kann.

Diese Situation wird sich noch verschärfen, wenn die Digital Economy Bill wie geplant in Kraft treten wird. Denn dieses Gesetz sieht unter anderem eine Variante des "3 Strikes" Verfahrens vor, bei dem schriftliche Verwarnungen an Piraten vorgesehen sind, die einer Sperrung des Internet-Zugangs vorausgehen. Lord Lucas ist nach einem Schriftwechsel mit der Kanzlei der Auffassung, dass dort das neue Gesetz als Grundlage weiterer Drohbriefe in der bekannten Form gesehen wird. Erst kommen die Warnungen, dann kommen die Forderungen der Kanzlei.

 

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