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Freitag, 05.02.2010 |
Der britische Lord Lucas hat in einer Rede vor dem House of Lords die gängige Praxis der anwaltlichen Drohbriefe der Musikindustrie an mutmaßliche Musikpiraten in Großbritannien als legale Erpressung bezeichnet.
Das Argument des Abgeordneten ist einfach: Wenn ein Verbraucher ein
Schreiben der Kanzlei ACS:Law Solicitors erhält, einer von den
Musikunternehmen bevorzugten "Law Firm", dann wird ein mangelndes
Gleichgewicht der Kräfte spürbar. Denn für den angeblichen Piraten
bedeutet dieses Schreiben, dass er sich entweder der Forderung beugt
und einen Betrag zwischen 500 Pfund und 1.000 Pfund bezahlt, um einer
Klage zu entgehen. Oder er lässt sich auf das Risiko eines Prozesses
ein, was im Fall einer Niederlage einen Verlust von 10.000 Pfund
bedeuten kann. Die Niederlage ist aber nicht auszuschließen, weil der
Verbraucher die vermeintlichen Beweise der Kläger nicht widerlegen
kann.
Diese Situation wird sich noch verschärfen, wenn die Digital
Economy Bill wie geplant in Kraft
treten wird. Denn dieses Gesetz sieht unter anderem eine Variante des
"3 Strikes" Verfahrens vor, bei dem schriftliche Verwarnungen an
Piraten vorgesehen sind, die einer Sperrung des Internet-Zugangs
vorausgehen. Lord Lucas ist nach einem Schriftwechsel mit der Kanzlei
der Auffassung, dass dort das neue Gesetz als Grundlage weiterer
Drohbriefe in der bekannten Form gesehen wird. Erst kommen die
Warnungen, dann kommen die Forderungen der Kanzlei.
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