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Kurz notiert
Schlichtung im Fall der Schnüffel-Notebooks

Das Verfahren des Schülers aus Pennsylvania, der gegen seine Schule wegen der heimlichen Überwachung via Webcam geklagt hatte, wird möglicherweise im Rahmen einer Schlichtung eingestellt. Die Anwälte beider Seiten haben sich auf einen Aufschub um einen Monat geeinigt. Es scheint außerdem auf beiden Seiten Interesse an einer schnellen und nicht zu teuren Lösung zu bestehen. Im Fall einer Schlichtung muss man davon ausgehen, dass die wahren Hintergründe der Überwachung nie öffentlich gemacht werden.

 

 
Kostenloser Zugang?

Mignon L. Clyburn, eine der fünf "Commissioner" der US-Rundfunkaufsicht FCC hat während einer Rede (PDF-Dokument) Pläne der Behörde erwähnt, einen Teil des Funk-Spektrums für eine Art Sozial-WiFi zu benutzen: Drahtloser Breitbandzugang, der entweder kostenlos sein wird oder zu sehr geringen Kosten verfügbar ist. Zu hohe Erwartungen sollte man an diese Aussage aber nicht richten, denn die FCC wäre nur in der Lage, die technischen bzw. rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Angebot zu schaffen. Für die Finanzierung müssten andere aufkommen.

 

 

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FDP und CSU - Allianz der Datenschützer PDF  | Drucken |
Montag, 08.02.2010
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner kritisiert Google und setzt damit - gewollt oder ungewollt - den Übernahmekampf ihrer Partei (CSU) hinsichtlich traditionell liberaler Positionen der FDP fort.

Aigner sieht durch Google Street View den Schutz der Privatsphäre des Verbrauchers bedroht. Die CSU-Politikerin übernimmt damit die Position von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich erst neulich für verschärfte Datenschutzgesetze ausgesprochen hat und dabei auch Dienste wie Google Earth ansprach.

Das plötzliche Interesse der Ministerinnen beider Parteien überrascht, wenn man bedenkt, wie lange Street View nun schon existiert und mit welcher Intensität das Thema gerade in Deutschland schon diskutiert wurde. Bereits 2008 hat beispielsweise der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte die Empfehlung gegeben, Verbotsschilder für die Aufzeichnungsfahrzeuge aufzustellen, wenn man Bilder des eigenen Hauses bei Google Street View verhindern möchte.

Google bestreitet zwar, dass Street View die Privatsphäre verletzt, hat aber bisher auf einen Start des Vorhabens in Deutschland verzichtet und liefert in Absprache mit den Datenschützern (vage) Informationen über die geplanten Routen der SV-Fahrzeuge. Außerdem bietet Google seit einiger Zeit die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern einzulegen (via Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ).

Während also die Datenschützer bereits (bescheidene) Siege erringen konnten, hielt sich die Politik bedeckt. Dass das plötzliche Interesse mit der Absicht Googles zu begründen ist, Street View noch in diesem Jahr in Deutschland zu starten, scheint aber weniger wahrscheinlich.

Denkbar ist es vielmehr, dass die Politik einen Stimmungswechsel in der Bevölkerung wahrgenommen hat. Viele Menschen fühlen sich von der immer weiter reichenden Datensammelwut von Staat und Unternehmen gestört. Da kann es das Image des Staates etwas aufpolieren, wenn man sich selbst zum Datenschützer aufschwingt.

 

 

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