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| Informationsbegehren für Spammer | | Drucken | |
| Montag, 08.02.2010 | ||||||||
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Aus Sicht des US-Verbrauchers hat der Justizminister des Bundesstaates Maine eine höchst bedauerliche Entscheidung getroffen. Er hat die Auffassung eines Klägers bestätigt, wonach die von Behörden gesammelten Mail-Adressen im Rahmen von Informationsbegehren dem Antragsteller überlassen werden müssen. Über den Vorfall, der vom Justizminister nicht öffentlich gemacht worden ist, berichtet der eMail Insider. Der Betreiber dieses Blogs ist begeisterter Hobby-Angler und hat für mehrere Bundesstaaten eine Angellizenz online erworben. Doch die für die Lizenzvergabe zuständige Stelle teilte ihm mit, dass eine nicht näher beschriebene Organisation ("Sportsman's Alliance of Maine") einen Antrag auf Basis des "Freedom of Access Act" gestellt hat. Der Antragsteller verlangt von der Behörde die Herausgabe der Mail-Adressen, die bei der Vergabe der Jagdlizenzen gesammelt worden sind. Diese Forderung wurde zunächst verweigert. Doch die sich hinter der Allianz der Sportler verbergende Person hat auf der Herausgabe bestanden und ihre Bitte dem Justizminister des Bundesstaates vorgetragen.
Dieser hat schließlich der Forderung
nachgegeben. Warum ein Bürger oder eine Organisation einen Anspruch auf
diese Information haben sollte, wird zwar nicht geklärt.- Doch man kann
sicher sein, dass diese Methode in Spammer-Kreisen bald Nachahmer finden wird.
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