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Kurz notiert
Weniger klebrig

Forschungsergebnisse von AMD haben gezeigt, dass Notebook-Käufer es hassen, wenn ihre neu erworbenen Windows-Geräte mit Intel-Prozessor mit Aufklebern signalisieren, was bereits bekannt ist: Dass sie mit Windows betrieben werden und über einen Intel-Chip verfügen. Die Aufkleber sind noch dazu verhasst, weil sie mit dem widerstandsfähigsten Kleber der Weltraumforschung aufgepappt werden, der nach Entfernung des redundanten Werbeunrats seine adhäsive Wirkung an den Härchen des Besitzers unter Beweis stellt. AMD reagiert auf diese Ergebnisse und will ab nächstem Jahr nur noch Aufkleber verwenden, die sich samt Kleber leicht ablösen lassen.

 

 
Billige Nummer

Gawker.com, auch verantwortlich für das Gadget-Magazin Gizmodo, hat unter wikileakileaks.org ein Wikileaks für Wikileaks-Geheimnisse gestartet. In der Hauptsache handelt es sich um Zeitungsartikel und Gawker-Artikel über Wikileaks und Julian Assange. Unnötig zu sagen, dass der "Polizeibericht über die sexuelle Belästigung", die Assange fälschlich vorgeworfen wurde, auch wieder aufgewärmt wird. Und zwar in Form einer von Gawker gekürzten Fassung eines Berichts der britischen Daily Mail. Dieser Bericht enthält allerdings nur intime, aber keine strafrechtlich relevanten Details.

 

 

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Google plant Digitalisierung von Zeitschriften? PDF  | Drucken |
Freitag, 26.02.2010
Eine gerade erst veröffentlichte Patent-Anmeldung Googles wird vom bnet-Magazin als Hinweis darauf interpretiert, dass sich die Suchmaschine in der Vergangenheit gedruckte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel einverleiben möchte. Dass diese Vermutung zutrifft, ist aber zweifelhaft.

Das im August beantragte Verfahren beschreibt zwar ein System, mit dem die im Layout der Druckwerke teilweise schwierige Texterkennung vereinfacht wird. Insbesondere in Zeitschriften ist es beim maschinellen Einlesen oft nicht einfach, die verschiedenen Textspalten und Überschriften jeweils dem richtigen Artikel zuzuordnen.

Bei dem Google-Verfahren kommt ein Algorithmus zum Einsatz, der alle Textelemente als Blöcke erfasst und dann klassifiziert, welche dieser Blocks zu jeweils einem Artikel gehören. Aus diesem bisher lediglich beantragten Patent eine konkretes Vorhaben des Unternehmens ableiten zu wollen, geht allerdings viel zu weit. Die Suchmaschine macht regen Gebrauch vom Patentwesen und hat bereits über 2.000 Patente erhalten sowie mehr als 6.000 Patente beantragt. Nicht jede dieser Schutzschriften schützt ein heute oder später benutztes Verfahren.

Im konkreten Fall der Zeitungs- und Zeitschriftenartikel kommt ein rechtliches Problem hinzu: Bei den heutigen Print-Medien achten die Verlage zwar meist darauf, die Urheberrechte an den Texten ihrer Autoren auch für die Online-Veröffentlichung zu sichern. Dennoch müsste die Frage der Urheberrechte für den Fall einer Online-Zweitverwertung bei jedem Artikel geklärt werden.

Ganz davon abgesehen, nutzen die meisten Verlagen digitale Archive und wenn sie ohnehin um Genehmigung zur Übernahme der Texte gebeten werden müssen, läge die Nutzung dieser Archive näher als ein immer mit Fehlern belastetes und aufwändiges Scannen . Die erwähnte Patentanmeldung schützt also bestenfalls ein kleines Werkzeug aus Googles Repertoire für den Umgang mit Printmedien. Für Aufregung besteht kein Anlass.


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