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Kurz notiert
Weniger klebrig

Forschungsergebnisse von AMD haben gezeigt, dass Notebook-Käufer es hassen, wenn ihre neu erworbenen Windows-Geräte mit Intel-Prozessor mit Aufklebern signalisieren, was bereits bekannt ist: Dass sie mit Windows betrieben werden und über einen Intel-Chip verfügen. Die Aufkleber sind noch dazu verhasst, weil sie mit dem widerstandsfähigsten Kleber der Weltraumforschung aufgepappt werden, der nach Entfernung des redundanten Werbeunrats seine adhäsive Wirkung an den Härchen des Besitzers unter Beweis stellt. AMD reagiert auf diese Ergebnisse und will ab nächstem Jahr nur noch Aufkleber verwenden, die sich samt Kleber leicht ablösen lassen.

 

 
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Gawker.com, auch verantwortlich für das Gadget-Magazin Gizmodo, hat unter wikileakileaks.org ein Wikileaks für Wikileaks-Geheimnisse gestartet. In der Hauptsache handelt es sich um Zeitungsartikel und Gawker-Artikel über Wikileaks und Julian Assange. Unnötig zu sagen, dass der "Polizeibericht über die sexuelle Belästigung", die Assange fälschlich vorgeworfen wurde, auch wieder aufgewärmt wird. Und zwar in Form einer von Gawker gekürzten Fassung eines Berichts der britischen Daily Mail. Dieser Bericht enthält allerdings nur intime, aber keine strafrechtlich relevanten Details.

 

 

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Keine Audio-Aufzeichnung, kein Vergehen PDF  | Drucken |
Montag, 08.03.2010
Im Fall der Schule in Pennsylvania, die ihre Schüler mutmaßlich mit den in den Notebooks eingebauten Kameras überwachte, gibt es weitere Neuigkeiten: Zwei IT-Angestellte wurden in bezahlten Urlaub geschickt. Wie es heißt, gibt es keinerlei Vorwürfe gegen die beiden Angestellten.

Gleichzeitig berichtet der Anwalt der Schule, dass Mitarbeiter "eine private Web Site mit einigen Bildern für die Polizei des Bezirks unterhielten, die nur die beiden Angestellten sehen konnten". Sich darauf einen Reim zu machen fällt schwer. Die Beurlaubung der beiden Personen sei wohl überlegt, aber Routine im Fall solcher Anschuldigungen. Dabei liegt es auf der Hand, dass eine solche Beurlaubung üblicherweise zu weiteren Verdächtigungen führt und als Schuldanerkenntnis interpretiert wird.

Doch nicht nur diese Angabe des Anwalts ist etwas zweifelhaft. Er sieht aus rechtlicher Sicht keine Schuld seiner Mandanten. Zumindest könne man auf Grundlage der Gesetze gegen das heimliche Abhören elektronischer Kommunikation ("Wiretapping Laws") keine Straftat konstruieren, "denn es wurden keine Audio-Aufnahmen gemacht".

Bezeichnend ist jedenfalls, dass der neue Besitzer der für die Aufnahmen benutzten Software deren Funktionalität längst deutlich verändert hat. Die Möglichkeit, die Webcam zu aktivieren, wurde beispielsweise komplett entfernt. Die Software kann zwar noch immer benutzt werden, um gestohlene Geräte aufzuspüren. Doch diese Funktionen werden jetzt von Mitarbeitern des Unternehmens nach einer Diebstahlmeldung aktiviert, beziehungsweise kontrolliert - und nicht von den IT-Abteilungen der Kunden.

Der stellvertretende Schuldirektor, der einem Schüler wegen eines angeblich aufgezeichneten Verhaltensfehlers gedroht hatte, bestreitet inzwischen dieses Vorkommnis. Der Anwalt des Schülers, der die ganze Sache durch seine Klage ins Rollen brachte, will dagegen die fraglichen Bilder gesehen haben. Sie zeigen demnach, wie der Junge genüsslich Süßigkeiten nascht. Es wird vermutet, dass dies von dem Direktor als Drogenkonsum interpretiert worden war.

 

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