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Kurz notiert
Rasender Reporter mit Herzrasen

Der Reporter Tommy Christopher beansprucht für sich die Ehre, der erste Mensch zu sein, der seinen eigenen Herzinfarkt live als Tweet bekannt gegeben hat. Das war am frühen Morgen des 6. Septembers und seither hat er schätzungsweise 100 weitere Tweets abgesetzt (Twitter-Konto) - in denen es aber oft um die Probleme mit Zigaretten geht, die man nicht rauchen darf. Bezeichnenderweise ist die Geschichte dieses Pressevertreters aber auch ein typisches Beispiel für die regelmäßigen Missverständnisse der Kurzbotschaften Twitters. So wird in den Medien ein weiterer Tweet "Gonna get a cardiac cat" als Witz interpretiert, mit dem er auf das Video einer Katze anspielt, die ihren toten Freund wiederbeleben will. Stattdessen hatte er sich nur verschrieben und meinte eigentlich "ich werde einen Herzkatheder ("cardiac cath") brauchen.

 

 
Straftanz

Selbstjustiz auf neuseeländisch: Weil zwei Jugendliche angeblich den Zaun ihres Anwesens mit Graffitis besprüht haben, wurden sie von einem Ehepaar festgehalten und dazu gezwungen, bis zum Eintreffen der Polizei zu tanzen. Ob Waffen oder Gewalt dabei im Spiel waren, ist nicht bekannt, kann aber keinesfalls ausgeschlossen werden. Die jungen Männer mussten angeblich sogar noch weiter tanzen, als die Polizei am Ort des Geschehens eingetroffen war. Die Beamten sollen sogar selbst Videos mit ihren Telefonen gemacht haben und vier weitere Polizisten in das Haus gerufen haben, um ihnen das Duo zu zeigen. Das Ehepaar veröffentlichte das Original-Video dann bei YouTube, wo es aber gelöscht wurde. Das Verhalten der Polizisten wird jetzt untersucht.

 

 

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Klage beruht auf gefälschtem Vertrag? PDF  | Drucken |
Freitag, 23.07.2010
Facebook vertritt mittlerweile die Auffassung, dass der Vertrag, der einem früheren Auftraggeber Mark Zuckerbergs 84% der Firmenanteile zuspricht, das Ergebnis einer Fälschung sein könnte. Ein nachvollziehbarer Einwand, wenn man den aus zwei Blättern bestehenden Vertrag genauer betrachtet.

Das Original dieses Vertrages wurde Facebook bisher noch nicht vorgelegt. Die Klageschrift enthält nur Kopien der beiden Blätter des "'Work for Hire' Contract". Bei diesen Kopien fällt auf, dass nur auf dem ersten Blatt die zur Fragen stehenden Ansprüche definiert werden und die Begriffe "The Face Book" sowie "The Page Book" erscheinen. Auf dem von Zuckerberg mit krakeliger Schrift unterzeichneten zweiten Blatt wird nur das StreetFax-Projekt genannt, für das Zuckerberg eigentlich angeheuert worden war.

Zweifel können auch aufkommen, weil das Spalten-Layout beider Blätter voneinander abzuweichen scheint. Doch um das genauer beurteilen zu können, sind die Kopien im Anhang der Klageschrift einfach zu schlecht. Hier wird wohl ein Gutachten eines Sachverständigen notwendig werden.

Allerdings hält der Anwalt des Klägers diese Einwände für lächerlich. Er meint, sein Mandant Paul Ceglia habe noch weitere Dokumente, mit denen er seine Ansprüche untermauern könne. Das Gericht wird ganz sicher nicht darauf verzichten, diese Dokumente ebenfalls einzusehen. 

 

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