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Kurz notiert
Weniger klebrig

Forschungsergebnisse von AMD haben gezeigt, dass Notebook-Käufer es hassen, wenn ihre neu erworbenen Windows-Geräte mit Intel-Prozessor mit Aufklebern signalisieren, was bereits bekannt ist: Dass sie mit Windows betrieben werden und über einen Intel-Chip verfügen. Die Aufkleber sind noch dazu verhasst, weil sie mit dem widerstandsfähigsten Kleber der Weltraumforschung aufgepappt werden, der nach Entfernung des redundanten Werbeunrats seine adhäsive Wirkung an den Härchen des Besitzers unter Beweis stellt. AMD reagiert auf diese Ergebnisse und will ab nächstem Jahr nur noch Aufkleber verwenden, die sich samt Kleber leicht ablösen lassen.

 

 
Billige Nummer

Gawker.com, auch verantwortlich für das Gadget-Magazin Gizmodo, hat unter wikileakileaks.org ein Wikileaks für Wikileaks-Geheimnisse gestartet. In der Hauptsache handelt es sich um Zeitungsartikel und Gawker-Artikel über Wikileaks und Julian Assange. Unnötig zu sagen, dass der "Polizeibericht über die sexuelle Belästigung", die Assange fälschlich vorgeworfen wurde, auch wieder aufgewärmt wird. Und zwar in Form einer von Gawker gekürzten Fassung eines Berichts der britischen Daily Mail. Dieser Bericht enthält allerdings nur intime, aber keine strafrechtlich relevanten Details.

 

 

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Anti-StreetView-Gesetz? PDF  | Drucken |
Montag, 26.07.2010
Nach Informationen der tageszeitung plant die rot-rote Landesregierung in Berlin eine Ausweitung des Datenschutzes auf Bundesebene. Ziel des Gesetzes soll es sein, Unternehmen die Veröffentlichung von Fotos privater Hausfassaden im Internet zu verbieten. Ein Anti-StreetView-Gesetz also.

Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes dürften noch einige Liter Spreewasser durch Berlin laufen, auch wenn die SPD-Fraktion bereits ihre Zustimmung zu einem Entwurf für einen Beschluss des Abgeordnetenhauses gegeben hat. Der Beschluss ändert nichts daran, dass ein solches Gesetz der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf.

Doch auch jetzt kann man sich schon fragen, was genau dieses Gesetz verbieten soll. Beziehungsweise, in welchen Punkten der Schutzzweck der bisherigen Datenschutzgesetze ausgeweitet werden soll. Denn die deutschen Datenschützer zeigen sich jetzt schon recht zuversichtlich, dass StreetView auf Grundlage der bestehenden Gesetze Nachbesserungsbedarf aufweist.

Moniert wurde beispielsweise, dass die StreetView-Fahrzeuge ihre Fotos aus zu großer Höhe aufnehmen. Dieser Vorwurf dürfte sich etwa mit Hilfe der Gesetzeslage zur Panaramafreiheit  begründen lassen. In vielen weiteren Punkten wie etwa der Darstellung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen sowie der Widerspruchsmöglichkeit hat Google bereits in den Verhandlungen mit den Datenschützern viele Zusagen gemacht.

Ein neues Gesetz wäre also im Grunde nur notwendig, um allgemein die Panoramafreiheit von Gebäuden für die kommerzielle Nutzung zu verbieten. Doch dagegen wird es absehbar Widerstand geben, denn eine solche Aufhebung der Panoramafreiheit würde es beispielsweise Zeitungen verbieten, ohne Genehmigung Bilder von Gebäuden zu veröffentlichen.

Probleme würde es dann etwa auch mit Microsofts visionärem Photosynth-Projekt geben, bei dem private Aufnahmen für ähnliche Darstellungen benutzt werden, wie man sie von StreetView her kennt. Sobald diese Privataufnahmen aber in ein kommerzielles Projekt überführt würden, wären sie nach dem Willen der Berliner Regierung zu verbieten. Dann allerdings hätten die Gesetzgeber weit übers Ziel hinausgeschossen.

 

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