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| Jailbreaking bedeutet Verlust der Garantie | | Drucken | |
| Dienstag, 27.07.2010 | ||||||||
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Auch nachdem das US Copyright Office gestern erklärt hat, dass ein Jailbreaking etwa des iPhone keinen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt, bleibt Apple offenbar bei seiner bisherigen Einschätzung: Nur Telefone, deren Betriebssystem iOS nicht modifiziert wurde, genießen den Schutz der Herstellergarantie. Diese Auskunft wurde dem Blog CultofMac von einer noch sehr vorsichtigen Sprecherin des Unternehmens mitgeteilt. Eine Antwort auf die Frage, ob denn Apple nun gegen Jailbreak-Helfer vorgehen wird, verweigert die Sprecherin die Antwort. Sie gibt lediglich an, dass Apple bisher keine rechtlichen Maßnahmen gegen solche Dienste unternommen hat. Man kann daraus vermutlich ableiten, dass Apple in Zukunft auch keine rechtlichen Schritte plant. Was ja auch schwierig wäre, denn das Jailbreaking ist nun legalisiert. Dennoch könnte Apple nun größeren Druck als bisher verspüren, gegen das Jailbreaking vorzugehen. Denn in der Vergangenheit mussten die Jailbreak-Anbieter gewissermaßen im Zwielicht agieren, weil ihre Dienstleistung als illegal anzusehen war. Jetzt aber können die Anbieter an die Öffentlichkeit treten und beispielsweise eigene App Stores eröffnen. Was auch bedeuten könnte, dass dort die gleichen oder ähnliche Apps angeboten werden können, wie im iTunes Store. Eine Entwicklung, die Apple gar nicht gefallen dürfte. Gegen die das Unternehmen zur Zeit aber nur mit dem Verfall der Garantie drohen kann.
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