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Kurz notiert
Weniger klebrig

Forschungsergebnisse von AMD haben gezeigt, dass Notebook-Käufer es hassen, wenn ihre neu erworbenen Windows-Geräte mit Intel-Prozessor mit Aufklebern signalisieren, was bereits bekannt ist: Dass sie mit Windows betrieben werden und über einen Intel-Chip verfügen. Die Aufkleber sind noch dazu verhasst, weil sie mit dem widerstandsfähigsten Kleber der Weltraumforschung aufgepappt werden, der nach Entfernung des redundanten Werbeunrats seine adhäsive Wirkung an den Härchen des Besitzers unter Beweis stellt. AMD reagiert auf diese Ergebnisse und will ab nächstem Jahr nur noch Aufkleber verwenden, die sich samt Kleber leicht ablösen lassen.

 

 
Billige Nummer

Gawker.com, auch verantwortlich für das Gadget-Magazin Gizmodo, hat unter wikileakileaks.org ein Wikileaks für Wikileaks-Geheimnisse gestartet. In der Hauptsache handelt es sich um Zeitungsartikel und Gawker-Artikel über Wikileaks und Julian Assange. Unnötig zu sagen, dass der "Polizeibericht über die sexuelle Belästigung", die Assange fälschlich vorgeworfen wurde, auch wieder aufgewärmt wird. Und zwar in Form einer von Gawker gekürzten Fassung eines Berichts der britischen Daily Mail. Dieser Bericht enthält allerdings nur intime, aber keine strafrechtlich relevanten Details.

 

 

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Geheimes Ablästern - kindisch, aber nicht strafbar PDF  | Drucken |
Donnerstag, 29.07.2010
Der Supreme Court von New York, das höchste Gericht des US-Bundesstaates, hat die Klage eines Teenagers, beziehungsweise seiner Eltern gegen zwei Mitschüler und zwei Mitschülerinnen abgewiesen. Die Klassenkameraden hatten in einer geschlossenen ("geheimen") Facebook-Gruppe abstruse Unwahrheiten über das Mädchen ausgetauscht. Das war kindlich, aber nicht strafbar, meint das Gericht.

Damit sollte der Fall, der mit einer Klage gegen Facebook begonnen hatte, nun endlich abgeschlossen sein. Die Klage gegen Facebook war schon im vergangenen Jahr eingestellt worden, weil sich der Dienst auf seine Haftungsfreistellung als Provider berufen konnte. Die Klage gegen die vier Mitschüler blieb aber aufrecht erhalten, denn die Eltern sahen den guten Ruf ihrer Tochter verletzt.

Über sie wurden in der geschlossenen Gruppe hanebüchene Geschichten über angebliche AIDS- und Syphilis-Erkrankungen erzählt, über ihren Sex mit Pferden, über ihre angebliche Nutzung harter Drogen sowie über ihre Verwandlung in Teufelsgestalt. Teile dieser Gesprächen waren dem Mädchen aus der Gruppe heraus zugetragen worden.

Die Eltern des Mädchens klagten ansonsten auch gegen gegen die Eltern der Jugendlichen, weil diese ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten und die Jugendlichen mit einem "gefährlichen Instrument" - gemeint sind Internet-Computer - alleine ließen.

Doch alle diese Vorwürfe wurden vom Gericht als irrelevant abgewiesen. Die wilden Geschichten der Mitschüler, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich waren, sind nach Einschätzung des Gerichts als unreifes Geschwätz erkennbar, das vielleicht auf die eigenen Unsicherheiten der Jugendlichen schließen lässt, das aber keine Fakten, beziehungsweise Tatsachenbehauptungen enthält. Damit sind diese Aussagen höchstens als Schikane oder als Mobbing einzustufen, aber nicht als Diffamierung.

Den Vorwurf der Vernachlässigung an die Adresse der Eltern wischte das Gericht ebenfalls vom Tisch. In heutigen Zeiten, wo Computer allgegenwärtig sind, wäre es für die Eltern eine nicht zu rechtfertigende Verantwortung, wenn man die Computer-Nutzung durch die Kinder allgemein für gefährlich erklären würde.

 

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